Bladder 12.09.2011 13:18
Auf das Mietrecht, in dem auch mündliche Mietverträge rechtlich Gültig sind, möchte ich nicht eingehen da noch Information fehlen, wo, wie, bei wem Sie im Zimmer wohnen.
Aber viel passieren kann m.E. nicht, da Sie ja vom Vermieter geduldet werden.
Aber Sie sollten sich mal Gedanken über die Verpflichtungen hinsichtlich des Meldegesetzes machen. Strafen bis 500.-€ sind bei einer Nichtanmeldung möglich!
Hier ein Link der Informationen liefert:
http://www.meldebox.de/Einwohnermeldeamt/ummelden.php
Mad1985 14.09.2011 14:33
hallo bladder,
das meldegesetz ist sicherlich besonders interessant, wenn man steuern zahlen muss oder ein auto auf die eigene person zugelassen ist. ich bin student, für mich trifft das nicht zu oder können die mich in jedem fall anzeigen bzgl des meldegesetzes? wenn ja, was könnte auf mich zu kommen, wenn ich mich quasi inoffiziel "nur" um die untermietedifferenz drücke und nicht um allgemeine steuerzahlungen oder vericherungsbeiträge.
wie sieht es mit dem besucherstatus aus, den ich oben beschrieben hatte? also es kam quasi nie zum einzug, aber dennoch bin ich regelmäßiger besucher, der an der tür und am briefkasten steht, geht das?
ich bin etwas verwirrt, einerseits schrieben sie "Aber viel passieren kann m.E. nicht, da .." und andererseits "Verpflichtungen hinsichtlich des Meldegesetzes .. Strafen bis 500.-€"
ps: wir haben 3,5 zimmer und ich wohne in einem 13m^2 zimmer
gruß marcus