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Mad1985 hat diese Frage gestellt
hallo an alle,

kurz zu meiner situation: hauptmieter sind meine beiden mitbewohner/feunde und ich bin in keiner silbe im mietvertrag erwähnt, also auch kein untermieter. unser mieter weiß (mündlich) aber von mir und das schon seit dem einzug (vor einem halben jahr), damals hatte ich gesagt ich werde mich demnächst um irgendeinen mietstatus kümmern (unter- oder hauptmieter).

um hauptmieter zu werden muss man entweder ausreichende gehaltsnachweis vorweisen, oder jmd. finden der gesamtschuldnerisch bürgt + dessen gehaltsnachweise, was natürlich niemand macht. meine mutter würde zwar für mich bürgen + nachweis, allerdings nicht gesamtschuldnerisch und eigene gehaltsnachweise kann ich derzeit nicht ausreichend vorweisen. was bleibt ist der untermieterstatus. auf diesen wollte bisher nicht zurückgreifen weil dann die miete teurer werden soll, was demzufolge ich übernehmen müsste (wenn alle stränge reißen müsste ich das machen). genau darum habe ich mich bisher gedrückt :) , ein halbes jahr schon, der vermieter meldet sich auch nicht disbzgl. und wir zahlen natürlich auch brav regelmäßig unsere miete. im mietvertrag steht "bedarf der vorherigen schriftlichen zustimmung des vermieters..[..]..handlung des mieters: entgeltliche untermiete an dritte" von einer summe steht da nichts, allerdings wie schon erwähnt soll die komplette warmmiete, bei einer untervermietung teurer werden, so mein vermieter, mündlich (ansonsten wird wohl keine "zustimmung" erfolgen). wieviel genau teurer weiß ich auch nicht. die frage ist also hab ich/wir irgendwas zubefürchten, als quasi "nicht angemeldeter untermieter"? könnte ich meinen "status" ewig fortsetzen, solange sich mein vermieter nicht bei mir meldet? muss ich im ernstfall mit nachzahlungen rechnen, die auch vielleicht darüber hinaus gehen? ist mein dilemma verständlich? dh was liegt zb in der macht des vermieter wenn er nach zwei jahre unsere akten rausholt und feststellt das ich immer noch nicht vermerkt bin.

ich hab mir von diversen leuten folgendes sagen lassen: ich gebe zur not an das ich mir nur meine post dort hin schicken lassen (ich stehe an der klingel und am briefkaste :) ) und kann gilt wohl als besucher wenn man einmal im jahr oder im monat woanders übernachtet. bin ich/ sind wir damit schon raus?

beste grüße marcus

2 Kommentare zu „Bin weder Unter- noch Hauptmieter. Hat das Folgen?”

Bladder Experte! 12.09.2011 13:18

Auf das Mietrecht, in dem auch mündliche Mietverträge rechtlich Gültig sind, möchte ich nicht eingehen da noch Information fehlen, wo, wie, bei wem Sie im Zimmer wohnen.
Aber viel passieren kann m.E. nicht, da Sie ja vom Vermieter geduldet werden.

Aber Sie sollten sich mal Gedanken über die Verpflichtungen hinsichtlich des Meldegesetzes machen. Strafen bis 500.-€ sind bei einer Nichtanmeldung möglich!
Hier ein Link der Informationen liefert:

http://www.meldebox.de/Einwohnermeldeamt/ummelden.php

Mad1985 14.09.2011 14:33

hallo bladder,

das meldegesetz ist sicherlich besonders interessant, wenn man steuern zahlen muss oder ein auto auf die eigene person zugelassen ist. ich bin student, für mich trifft das nicht zu oder können die mich in jedem fall anzeigen bzgl des meldegesetzes? wenn ja, was könnte auf mich zu kommen, wenn ich mich quasi inoffiziel "nur" um die untermietedifferenz drücke und nicht um allgemeine steuerzahlungen oder vericherungsbeiträge.

wie sieht es mit dem besucherstatus aus, den ich oben beschrieben hatte? also es kam quasi nie zum einzug, aber dennoch bin ich regelmäßiger besucher, der an der tür und am briefkasten steht, geht das?

ich bin etwas verwirrt, einerseits schrieben sie "Aber viel passieren kann m.E. nicht, da .." und andererseits "Verpflichtungen hinsichtlich des Meldegesetzes .. Strafen bis 500.-€"

ps: wir haben 3,5 zimmer und ich wohne in einem 13m^2 zimmer

gruß marcus

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