Gast
Hallo,
Ihr VErmieter ist verpflichtet eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, wenn er keine Erstellt, brauchen Sie auch nichts zu bezahlen, Kaution sollte normalerweise nach spätestens 6 Monaten ausgezahlt werden, wenn er aber keine Abrechnung erstellt, kann er auch nichts zum "Verrechnen" zurückhalten ! Einfach Schätzen und sagen "Kaution verrechne ich mit den Nebenosten" ist nicht erlaubt.
Vermieter anschreiben, auf das Recht der Nebenkostenabrechnung bestehen, Frist geben, wenn Frist verlaufen ist, ohne das eine Abrechnung erstellt worden ist, Klagen, ab besten durch Mieterverein (ist günstiger als Rechtsanwalt).
Fertig - auf jedenfall nicht abspeisen lassen.
Gruß