Berthelstal 31.01.2010 09:09
Ich rate Ihnen zum Auszug.
Was nützt Ihnen die Rechtslage? Wenn der Raum tagsüber nicht über 15° zu heizen ist, können Sie darin nicht leben. Ihnen bleibt dann nur eine Mietminderung. Davon wird sich aber die Temperatur auch nicht erhöhen lassen. Da dem Vermieter es sowieso egal ist, ob Sie ausziehen oder nicht, wird er diesbezügliche Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer Situation nicht ergreifen.
Nachsatz: Übrigens, ich schlafe auch bei 10° und warte nun schon 70 Jahre auf ein Erfrieren in diesem Raum. Ordentliches Bettzeug ist dafür Voraussetzung und so ganz, aber nur ganz nebenbei sparen Sie noch jede Menge Heizkosten.
edy 31.01.2010 10:37
Hallo M.150,
Was spricht eingentlich dagegen, die Heizung voll aufzudrehen ?
Wenn die Schlafzimmertür offen ist,dann
kann doch die Wärme der anderen Heiz-
körper das Zimmer mitheizen.
Muß die Nachtabsenkung eingeschaltet
werden ?
Wie beurteilen dies,Freunde oder Bekannte ?
lg
edy