Ghostraider
Ich lach mich weg. ))))
Nimm einen Besen, fege die Hütte durch und gib den Schlüssel dem Vermieter damit dieser seinen Laden selbst in Ordnung bringt.
Die Klausel ist von vorne bis hinten ungültig.
Eine vertraglich geforderte Ein oder Auszugsrenovierung ist ungültig.
Das säubern des Teppichbodens kann vorgeschrieben werden, aber, durch den Zusatz evtl. erneuern ist der Teil auch ungültig.
Parkett abschleifen und Versiegeln ist allein Vermietersache.
Eine fachgerechte Grundreinigung kann der Vermieter selbst machen aber nicht der Mieter.
Nach 6 Monaten kann keine Wohnung so verwohnt sein das dies alles vertraglich ohne Rücksicht auf die letzte Renovierung und den tatsächlichen Zustand gefordert werden kann und darf.
Durchfegen und Tschüss. ))
Gruß ghost
joachimvar
So habe ich das Mietrecht auch verstanden, das klingt gut Danke...!
Kann das noch jemand bestätigen, nur zur Sicherheit?
Ghostraider
Guckst Du hier Schönheitsreparaturen..
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/schoenheitsreparaturen.html
http://www.pro-wohnen.de/Renovierung-Urteile.htm
Guckst Du hier für Teppich und Parkett.
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Teppichboden_Parkett.htm
Hast Du alles geguckt kannste Vermieter lange Nase machen verstehst Du ?
Spaß beiseite, sollten noch Zweifel bestehen oder der Vermieter aufmucken einfach mit dem Mietvertrag zum Anwalt für Mietrecht und fertig ist die Laube.
Gruß
ghost