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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Angenommen, in einem Mietvertrag ist keine qm-Zahl für die Wohnung angegeben, sondern lediglich die Zimmerzahl. Die Nebenkostenabrechnung legt dagegen explizit eine Größe von 80qm für die Wohnung zugrunde. Der Mieter hat die Wohnung nun vermessen und kommt auf 70 qm. Kann der Mieter eine Korrektur der Nebenkostenabrechnung verlangen? Kann er darüber hinaus davon ausgehen, dass die vom Vermieter falsch angesetzte Wohnungsgröße auch Berechnungsgrundlage für das Ansetzen der Kaltmiete war und kann er auch hier eine Neuberechnung der Kaltmiete verlangen (eventuell sogar rückwirkend Mietminderung durchsetzen?)
Vielen Dank und freundliche Grüße
Bettina
Stichwörter: mietvertrag + wohnfläche + angabe + fehlt

3 Kommentare zu „Angabe Wohnfläche fehlt im Mietvertrag”

Der_Mario Experte!

Hallo Bettina.

Soweit ich weiß, ist nicht vorgeschrieben, dass in einem Mietvertrag die Größe der Wohnung zwingend angegeben werden muss.

Die Nebenkostenabrechnung legt dagegen explizit eine Größe von 80qm für die Wohnung zugrunde. Der Mieter hat die Wohnung nun vermessen und kommt auf 70 qm.[/quote:ec78c]
Wenn Du Zweifel an der Berechnungsgrundlage hast, solltest Du der NKA sofort schriftlich widersprechen und Deinen Widerspruch entsprechend begründen.

Kann der Mieter eine Korrektur der Nebenkostenabrechnung verlangen?[/quote:ec78c]
Selbstverständlich.
Wenn Du aber eine exakte Berechnungsgrundlage haben möchtest, solltest Du darauf bestehen, dass die Wohnung fachmännisch vermessen wird. Ich weiß allerdings nicht, wer in einem solchen strittigen Fall die Kosten dafür zu tragen hätte (ich vermute der Vermieter).

Kann er darüber hinaus davon ausgehen, dass die vom Vermieter falsch angesetzte Wohnungsgröße auch Berechnungsgrundlage für das Ansetzen der Kaltmiete war und kann er auch hier eine Neuberechnung der Kaltmiete verlangen (eventuell sogar rückwirkend Mietminderung durchsetzen?)[/quote:ec78c]
Das kann ich Dir nicht beantworten. Wenn Dir hier im Forum niemand dazu was sagen kann, solltest Du Dich mit der Frage an Deinen örtlichen Mieterverein oder (falls es Dir den Aufwand wert ist) an einen Fachanwalt wenden.
Mietminderung hat übrigens damit nichts zu tun, das ist etwas anderes.

Susanne Experte!

Kann er darüber hinaus davon ausgehen, dass die vom Vermieter falsch angesetzte Wohnungsgröße auch Berechnungsgrundlage für das Ansetzen der Kaltmiete war und kann er auch hier eine Neuberechnung der Kaltmiete verlangen (eventuell sogar rückwirkend Mietminderung durchsetzen?) [/quote:87e39]

Nein, im MV ist keine Quadratmeterangabe erfolgt, daher ist die Kaltmiete für die angegebenen Wohnung im Ganzen angesetzt.
Eine Minderung ist daher nicht möglich, auch keine Neuberechnung der Kaltmiete, lediglich die Korrektur der Nk-Abrechnung.

herzbert

DAnke für die schnellen ANtorten!

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