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Torfstech0r hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Mituser und Mituserinnen,

ich habe da eine Frage, die ihr mir sicher beantworten oder mit euren Erfahrungen ergänzen könnt. Es liegt bei mir folgender Sachverhalt vor:

Ich habe einen Mietvertrag mit meiner Vermieterin abgeschlossen, in dem bei § 1 Mieträume, 3. vereinbart wird, dass dem Mieter vom Vermieter für die Mietzeit ausgehändigt werden: 1 Hausschlüssel, 1 Korridorschlüssel und 1 Zimmerschlüssel.

Den Haus- und den Korridorschlüssel habe ich erhalten. Den Zimmerschlüssel nicht (warum dies so ist, komm ich unten drauf).

Ich will demnächst das bestehende Mietverhältnis kündigen und wollte fragen, ob es eine Kündigungsfrist gibt, wenn des Weiteren bei § 4 Außerordentliche Kündigung, 3. a) vereinbart wurde, dass das Mietverhältnis vom Mieter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist insbesondere gekündigt werden kann, wenn beispielsweise dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird oder b) ...

Mir stellt sich also die Frage, ob der nicht gewährte Zimmerschlüssel, zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählt. Wenn Ja, dann kann ich doch beispielsweiße von einem Tag kündigen oder nicht? Weil ich will meine Vermieterin ehrlich gesagt ein bisschen abf*cken, und will dann innerhalb von einem Tag kündigen, weil sie sich schon evtl. auf die Zahlung im März freut und sie sich dann auch nicht darauf einstellen kann, wann ich ausziehe. Soll ne Art gemeiner Überraschungseffekt sein :) Auch nachdem ich sie paar mal angesprochen habe, wann mein Zimmerschlüssel den fertig seie, antwortete sie nur, dass sie sich in der nächsten Zeit darüm kümmern wird, aber bis heute nichts passiert ist (Um so besser eigentlich, dann kann ich ja vielleicht von einem Tag kündigen). Warum sie ihn mir nie gegeben hat, ist, dass sie eine große Schnüffelnase hat und gerne in meine Mieträume eindringt, wenn ich nicht da bin, was ich schon diverse mal bemerkt habe. Bl*öde Kuh, am liebsten würde ich sie gerne mal richtig fertig machen woll oder sie wenigstens zur Anzeige bringen, habe aber keine Beweise (hätte einfach ne Videokamera aufstellen sollen nur hatte keine) Wie auch immer...

Ich bitte um hoffnungsvolle und danke für eure Antworten ;)

Mfg
Der Torfstech0r

13 Kommentare zu „!!!BITTE UM HILFE!!! NEUES THEMA VOM 9.02.2010; Vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache - Schlüssel”

Torfstech0r 09.02.2010 13:29

Tschuldigung, dass ich 2 mal abgesendet habe. Habe am Anfang nicht gesehen wo meine Frage erscheint!

Berthelstal Experte! 09.02.2010 14:17

Das mit der Kündigung von einen zum anderen Tag wird nichts.
Bei Unterschrift des Mietvertrages haben Sie das Nichtvorhandensein eines Zimmerschlüssels akzeptiert und können diesen jetzt nicht aus einer Laune heraus damit der Vermieterin eines auswischen.
Mehr dazu zu sagen, verbietet mir der Anstand.

Torfstech0r 09.02.2010 15:23

Zu meinem gleichen Thema das ich ausversehen 2 mal eröffnet habe, und ich darauf leider nicht mehr antworten kann und zum Kommentar von Berthelstal in diesem Thema: Tzzz lol Anstand, Sie sind wahrscheinlich ein Vermieter, der sich ganz speziell für die Vermieter einsetzt usw. Dann sagen sie mir bitte, ob es anständig ist, wenn fremde Leute in deine Mieträume eindringen und dort herumschnüffeln was der jenige macht und trinkt oder isst, oder dich beobachtet wann du haus verlässt, den müll rauswirst um ein Profil von dir zu erhalten. Also wenn das Anstand ist, dann wissen Sie sicherlich genau so viel davon, vllt. machen sie, ohne sie zu beschuldigen, das gleiche bei Ihren Mietern. Man weiß es nicht... Aber ich hätte doch noch jetzt einige Fragen bzw. Ergänzungen.

Ich hab mit meiner Uterschrift nicht das Nichtvorhandesein des Schlüssels akzeptiert, ich hab eher gesagt mit meiner Unterschrift akzeptiert, dass mir für die Mietzeit der fehlende Schlüssel ausgehändigt wird. Ein Übergabeprotokoll oder ähnliches, das und wann ich die Schlüssel angenommen habe, gibt es nicht. Ich hab lediglich akzeptiert, dass mir für die Mietzeit die Schlüssel ausgehändigt werden. Ich hab doch nicht akzeptiert, das mir das Nichtvorhandensein des Schlüssel bestätigt wird.

Wenn ich falsch liege, dann erklären Sie mir doch bitte nochmal warum.

Berthelstal Experte! 09.02.2010 18:04

Sie sind ausgesprochen dumm. Ich setze mich nicht für Vermieter ein, sondern versuche anhand der geschilderten Anfragen eine möglichst kompetente Antwort zu finden.
Das diese Antworten nicht immer den Geschmack des Fragstellers finden, ist ganz normal.
Wenn Sie die Frage nach dem Schlüssel und den unerlaubten Zugang der Vermieterin ohne die überflüssigen unflätigen Beschimpfunge gestellt hätten, wäre auch Ihnen eine andere Antwort zugekommen.
Aus Ihren zweiten Beitrag muß ich entnehmen, das Sie nur von einem militanten Vermieterhass beseelt sind, und mich gleich mit in die selbe Kiste stecken. Wer in diesem Forum meine bisherigen Antworten liest, wird mich bestimmt nicht als Fürsprecher von Vermietern kennen.
Wenn Ihnen die ganzen Vermieter zu häßlich sind, dann mieten Sie eben nicht. Es gibt auch noch andere Überdachungen.

edy Experte! 09.02.2010 19:39

Hallo Torfstech0r,
Du hättest doch einfach das Schloss des
Zimmers austauschen können ( 8-10€).
Dann hättest du 1. genug Schlüssel und
2.die VM wäre nicht in die Zimmer gegangen.
Bei Auszug, altes Schloss wieder einbauen.

Aber wenn man eine Frage stellt,muß man
nicht Ausdrücke wie abf*cken usw.
benutzen.

edy

Torfstech0r 10.02.2010 12:47

Ähm Ähm, Berthelstal, ich verbitte Ihnen, dass Sie mich hier in diesem Forum beleidigen, da ich gerade in Erwägung gezogen habe, Sie aufgrund dieses Kommentares anzuzeigen. Den wer allein schon so mit einem Satz beginnt, zeigt, wer eigentlich der Dumme ist und sich aus der Fassung bringen lässt, obwohl ich Sie nicht mal gemeint sind oder ich Sie beleidigt habe. Und wenn Sie sich nicht bei mir entschuldigen, dann werde ich sie kommentarlos anzeigen. Wieso werden Sie überhaupt gleich so narrisch, wenn es nicht mal um Sie geht. Lassen Sie mich raten, Sie kommen wahrscheinlich aus einem östlichen Bundesland und sind deshalb gleich nörgelnd unzufrieden. Das wundert mich nicht. Wie auch immer...

Die Beschimpfungen habe ich sicherlich nicht auf Sie bezogen oder auf sonstig jemandem in diesem Forum hier und Sie müssen sich auch nicht gleich dadurch angesprochen fühlen, dann lassen Sie mich schreiben und mich nerven und denken Sie sich lieber Ihren Teil! Um es auch nicht ausdrücklich zu sagen, habe ich dafür absichtlich ein * reingesetzt, so damit sich jeder seinen Teil denken kann und ich keinen direkt beleidigt habe :) , wie Sie es z. B. machen, da Sie es wort wörtlich ausschreiben. Für das * hätte man ja auch ein "Ö", "Ä" oder ähnliches einsetzen können :) Wenn ich Sie fragen darf, wieso können Sie mir keine andere Antwort zukommen lassen, ist es Ihnen vllt. zu schwer gefallen Ihren Kommentar mit dem Anstand zurückzuhalten, um damit eine provozierende Anspielung zu machen? Den Anschein hat es aufjedenfall. Und ich hab Sie auch nicht in die gleiche Kiste mit den Vermietern gesteckt, da ich es nur vermutet habe und so viel Zeit hatte ich bis jetzt auch nicht, mir alle Ihre Kommentare in diesem Forum durchzulesen, was ich sicherlich jetzt bestimmt auch nicht machen werden, da ich jetzt ungefähr weiß, was inhaltlich bei Ihnen dabei rauskommt. Und das lustige ist, dann meinen Sie noch, dass ich denke, dass mir alle Vermieter zu hässlich sind. Woher haben Sie bitte diesen Satz aufgegriffen? Ich finde Vermieter sicherlich nicht hässlich, und vorallem Alle, da man Vermieter auch benötigt, ich finde Vermieter ehrlich gesagt, und sorry wenn ich es jetzt wieder sage, Schei**e, wenn diese wie meine jetzige Vermieter sind. LOL, dann mieten Sie eben nicht, Sie haben wahrscheinlich so viel Geld, dass Sie sich gleich ein Haus kaufen oder mal gelegentlich in Sozialunterkünfte hausen, also ich gebe Ihnen nur das zurück, wie Sie es rüberbringen.

Der Edy hat z. B. einen freundlicheren Kommentar hinterlassen, an dem Sie sich ein Beispiel nehmen können. Edy, diese Idee hatte ich selbstverständlich auch, nur habe ich diese auf eine andere Art und Weiße verwirklicht, die Vermieterin kann jetzt auch nicht mehr in mein Zimmer eindringen, es war zu Beginn so. Sie kann lediglich noch in den Korridor reingehen. Und Edy, wie schon bei Berthelstal gesagt, man kann sich für das * auch X beliebiges vorstellen :)

Ich dumm, klar, man sieht doch wer sich nicht mal zügeln kann und gleich alles unverbesserlich denkend rausplappern muss.

Ich wäre dennoch dankbar, wenn Sie mir erklären könnten, warum ich aufgrund meines zweiten Kommentares falsch mit dem Schlüssel liege oder wenn ein sonstiger User mir diese Frage beantworten könnte!

edy Experte! 10.02.2010 13:16

Hallo Torfstech0r,
Der VM hindert dich doch nicht an dem
vertragsmäßigen Gebrauch der Wohnung.
Du darfst was deine Wohnung betrift
alle Schlösser austauschen(bei Auszug wieder einbauen).
Wenn du deine VM nochmals in der Wohnung ohne dein Wissen antriftst,dann
kannst du Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch stellen.
siehe hier;
http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch

lg
edy

Torfstech0r 10.02.2010 15:09

Hallo Edy,

danke! Ich weiß, dass die VM mich nicht am vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung hindert, die Betonung liegt auf WOHNUNG. Mir geht es um folgendes: Laut Vertrag, kann ich ja ohne Frist kündigen, wenn die Mietsache, die Betonung liegt hier bei MIETSACHE, nicht ganz gewährt wird. Es ist also erstmal zu klären, ob, z. B. wie in meinem Fall, Schlüssel zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählen. Den laut wikipedia ist die Mietsache:

Nach § 90 versteht der deutsche Gesetzgeber unter einer Sache: "Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.". Sachen sind also greifbare Dinge. Keine Sachen sind zum Beispiel Rechte oder Gase, mit einer Ausnahme: wenn sich das Gas in einer Gasflasche befindet, ist das ganze wieder eine Sache. Gegenstand des Mietvertrags können weiter Tiere sein, da auch sie die Vorschriften über Sachen Anwendung finden, §90a BGB.

Miete liegt vor, wenn eine Sache zeitweise gegen Leistung einer Miete überlassen wird. Paradebeispiel ist das Mietauto, welches man für eine bestimmte Zeit zur Benutzung erhält und eine vereinbarte Miete (=Mietpreis) zahlt.

Mietsache ist also ein körperlicher Gegenstand über dessen Überlassung ein Mietvertrag abgeschlossen wurde. Beim Wohnungsmietvertrags ist Mietsache die Wohnung.
(http://de.wikipedia.org/wiki/Mietsache)

Die Mietsache ist laut Wikipedia die Wohnung, aber es steht ja auch etwas mit körperlichen Gegenständen da. Also ist wie oben schon gesagt, erstmal zu klären, ob zur Mietsache auch Schlüssel zählen oder nur die Wohnung zählt. Da ja auch noch vor dem Wort Mietsache, der vertragsgemäße Gebrauch steht, ist also dann die Frage, ob Schlüssel zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählen, da ja vertragsgemäß heisst, das alles was im Mietvertrag steht so seien soll und ich ja unterschrieben habe, dass mir für die Mietzeit die 3 Schlüssel ausgehändigt werden, aber nicht ausgehändigt bzw. gewährt wurden.

Also vereinfacht gesagt, muss man sich erst Fragen, ob Schlüssel zur Mietsache zählen. Am vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, so wie du es meinst, hindert sie mich ja nicht dran. Das stimmt, an der Wohnung ist ja nichts. Ich wohne ja drinne. Es steht ja aber eben nicht Wohnung drin, sonder wie schon zum tausendsmal gesagt Mietsache.

Ja, ich hoffe ich hab des nicht zu kompliziert gesagt, aber das ist eben das Juristische. Ich versuch es eben auch irgendwie zu verstehen und habe mir deshalb Hilfe gesucht.

edy Experte! 10.02.2010 15:33

Hallo Torfstech0r,
Ich sehe dies so:
Wenn deine Badewanne normalerweise
einen Stöpsel hat um Wasser in der
Wanne zu halten oder es abzulassen,und dieser fehlt ( wurde aber zugesagt).
Dann ist es ähnlich wie mit dem Schlüssel.
Die ganze Sache kostet wenige €.
Du kannst ja mal unter "google"
"Zimmer ohne Schlüssel Mietminderung" nachsehen.

Wenn du unberechtigt ausziehst,
und nichts mehr bezahlst,dann hat der VM
die Möglichkeit dir fristlos zu kündigen.
Und das kann teuer werden.
Würde dir einen RA empfehlen.
Ãœbrigends, ich bin Vermieter.

lg
edy

Torfstech0r 10.02.2010 16:13

Edy,

ich glaub aber es kommt nicht auf den Preis an, sondern was eben vertraglich ausgemacht wurde. Bei den einigen gegoogelten Sachen konnte ich jetzt keinen ähnlichen Fall zu meinem finden, dennoch habe ich bemerkt, dass jeder etwas von mündlichen Zusagen spricht, also einfach gesagt von Wörtern aus dem Mund, bei mir ist es eben so, dass es schriftlich niedergelegt ist und vereinbart wurde.

Nr. 1: Einen Stöpsel kann man in deinem Fall nicht mit einem Hausschlüssel vergleichen, außer du hast über diesen auch ein Vertrag geschlossen, was aber, denke ich mal, kaum jemand machen würde.

Nr. 2: Schau mal, natürlich kann ich mir des mit dem Stöpsel dann abschminken, obwohl er zugesagt wurde. Des war dein mein Fehler, da schriftlich über diesen Stöpsel nichts vereinbart wurde. Den bekanntermaßen zählen heutzutage keine Wörter aus dem Mund mehr. Aber bei mir ist es ja so, dass es eben schriftlich vereinbart wurde, dass mir Schlüssel ausgehändigt werden und dies von der Vermieterseite nicht wie vereinbart eingehalten wird.

Wenn du Vermieter bist, dann müsstest du eigentlich so was wissen. Sagen wir es mal so, du bist doch Vermieter. Sagen wir mal, du hast zur Zeit einen Mieter von dem du 250 € monatliche Mietkosten erhälst. Wieso machst du es dann nicht so, wenn du ihm dem Vertrag zum unterschreiben gibst, dass du die monatlichen Mietkosten mündlich vereinbarst und nicht schriftlich niederlegst, weil du auf seine Zusage vertraust. Wieso machst du es z. B. nicht so? Du könntest dir doch somit die Arbeit ersparen und immerhin kriegst du ja dein Geld, weil er es dir zugesagt, dass es dir gibt oder nicht? Oder wieso schließt du nicht gleich einen ganzen mündlichen Mietvertrag ab, für den z. B. keiner bei Schäden haftbar wird, weil einfach aus dem Grund, ihr es mündlich ausgemacht hat und der Mieter dir zusagen gegeben hat. Was hälst du von der Idee? Wieso probierst du es nicht mal aus, du sparst dir Arbeit und sicherlich Nerven :)

Danke, Mfg
der Torfstech0r

edy Experte! 10.02.2010 17:08

Hallo Torfstech0r,
ich kann dir nur einen RA empfehlen.
Oder probier's aus.

lg
edy

Torfstech0r 11.02.2010 22:17

Hallo Edy,

ja sogesehen hast du Recht mit dem RA, aber hast du vielleicht das Geld für mich ;) ??? Meinst du mit dem probiers aus, dass ich es machen soll, weil du eben weißt, dass ich dabei schlecht rauskommen werde oder meinst du damit, dass ich es ausprobieren soll, weil du es selber nicht genau weißt und ich dir dann in der Hoffnung erzähle, was dabei rausgekommen ist. Ne, ich meins ehrlich, wie meinst du des?

edy Experte! 11.02.2010 22:41

Hallo Torfstech0r ,
Ich meine wenn es dir nur um das Prinzip
geht,dann probiere es aus.
Ich sehe keine Chance für dich.
Versuch nicht der VM eins auszuwischen,
sondern überlege was du willst.
Wenn du ausziehen willst,halte dich an die
Fristen.
In dein Zimmer kommt die VM nicht mehr rein,was willst du mehr?
alles andere steht schon in den Beiträgen.

Hier im Forum wirst du nur Einschätzungen finden,aber keine verbindliche Rechtsberatung,daher die Empfehlung zu
einem Fachanwalt.

lg
edy


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