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Der Vermieter muss dafür sorgen, das in der Hausinstallation die Blei-Grenzwerte im Trinkwasser nicht überschritten werden. Notfalls muss er die Installation ganz oder teilweise erneuern. Daran erinnert der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin anlässlich der Absenkung der Grenzwerte für Bleibelastungen im Trinkwasser. <br />
Ab dem 1. Dezember sind nur noch 25 Mikrogramm pro Liter erlaubt. Zur Zeit liegt die Obergrenze bei 40 Mikrogramm. Mieter in Häusern mit Bleirohren sollten die aktuelle Bleikonzentration prüfen. Sie erhalten Hilfe und Informationen bei den örtlichen Gesundheitsämtern oder Wasserwerken oder beim zuständigen Mieterverein. Ein spürbares Überschreiten des Grenzwertes gilt als Wohnungsmangel, so der DMB. Der Mieter kann die Miete kürzen, der Vermieter muss die Hausinstallation auf eigene Kosten erneuern<br />
Quelle:KSTA