Andy85 hat diese Frage gestellt
Ich bin seit Juli 2008 Besitzer eines Hauses inkl. Grundstück. Der Verkäufer, jetziger "Mieter", mit lebenslänglichem unentgeldlich freiem Wohnrecht im Erdgeschoß, behauptet entscheiden zu dürfen, welche Räume bzw. Plätze außerhalb seiner Wohnung (Erdgeschoß) er benutzen darf. Im Vertrag wurde vereinbart, das er ein Mitbenutzungsrecht der anderen Räume hat.
Wer darf nun entscheiden, welche Räume er mitbenutzen darf usw.???
Andy