axel22485 hat diese Frage gestellt
Hallo,
leider werde ich aus den gefundenen Beiträgen in meinem Fall nicht wirklich schlau.
Folgende Situation würde ich gern erläutern.
Ich stand mit meiner Freundin bereits vor der Wohnungstür um diese zu öffnen. Das Flurlicht ging aus und wir standen beide im Dunkeln. Sie war gerade mit dem Ausziehen ihrer Schuhe zugange als ihr Sohn das Haus betrat. Er hatte beide Arme voll mit den Einkäufen und einem Tablet-PC.
Seine Mutter rief ihm zu, er solle bitte den Lichtschalter betätigen, damit ich den passenden Schlüssel zur Wohnungstür finde. An und für sich ist das in unserem Haus kein Thema, nur hatte unser Nachbar einen Bollerwagen (keinen Kinderwagen) direkt vor dem Lichtschalter deponiert, was das Erreichen des Schalters ein Bisschen erschwert, speziell mit vollgepackten Händen. Der Sohnemann bleibt beim Drücken des Schalters an der Deichsel des Wagens hängen, diese kracht auf die Steintreppe, der kleine erschrickt und verliert das Tablet, welches auf den Boden aufschlägt. Natürlich ist das Tablet jetzt kaputt und wir fordern eine Entschädigung von unserem Nachbarn, da es sein Wagen war, der das Erreichen des Schalters so unnötig erschwert. Auch die aufschlagende Deichsel, vor welcher sich unser Junge erschrocken hat, ist hierbei nicht Verschulden des Jungen, wie ich finde. Sind wir da im Recht, den Nachbarn zur Verantwortung zu ziehen, oder sehen wir das falsch??