Susanne
M.E. hast Du mit der Küche recht. Wenn diese nicht fachgerecht eingebaut war geht das nicht zu Deinen Lasten.
Ersatz bei Teppich mußt Du nur leisten, wenn etwas defekt ist oder Flecke, die nicht der normalen Abnutzung entsprechen. Normale Abnutzung dagegen ist mit der Miete abgegolten. Selbst bei Schadenersatz kann der VM nur den Zeitwert verlangen.
Es wird wohl so kommen, dass Du auf Auszahlung der Kaution klagen mußt wenn er einfach etwas einbehält.
lil
Danke erstmal für die Antwort!
Wenn es wirklich so kommen sollte, werde ich erstmal zu unserer Verbraucherzentrale wandern und klagen ist meine letzte Option.
Die Frage ist nur, was ist "nicht fachgerecht"....
Und wie soll das nachgewiesen werden, jetzt wo die Küche schon raus ist...
Aber mal davon ab.... ich kann das ganze ja schlecht abgebaut haben, Wasser dahintergekippt haben, wieder aufgebaut haben und drauf gewartet haben, dass es gammelt ^^
Das mit dem Teppich könnt ich z.T. verstehen, aber das mit der Küche keinesfalls...