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Schufa-Auskunft im Mietrecht <br />
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Privaten Vermietern, Hausverwaltern oder gar Bankangestellten, die aus Gefälligkeit für einen Vermieter Auskünfte über die Schufa einholen, aber auch Makler darf dies nicht. <br />
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Sie können eine Selbstauskunft vom Mieter verlangen. Bei den Selbstauskünften ist aber der Mieter nicht verpflichte <br />
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Die Vermögenslage offen zu legen ist mit einer Ausnahme zwingend erforderlich. <br />
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Wer die eidesstattliche Versicherung ( früher Offenbarungseid) abgelegt hat, muss den Vermieter vor Vertragsabschluss davon unterrichtet. Wer es unterlässt und dann die Miete nicht zahlen kann, wird auf Antrag wegen Einmietbetruges bestraft