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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Wie ziehen am 01.10 in eine neue Wohnung wobei in 3 Zimmern kein Bodenbelag ist....nur Estrich.

Jetzt meine Frage:
Ist der Vermieter darür verantwortlich das der Boden bezugsfertig ist oder müssen wir dafür sorgen.

Danke für die Antworten.

Gruß Sabine
Stichwörter: fußboden

5 Kommentare zu „Fußboden ja oder nein”

Susanne Experte!

Wenn bei der Besichtigung keine Nebenabrede getroffen wurde ist das vertragsmässiger Zustand. Der Belag gehört dann dem Mieter, der bei Auszug auch für die Entsorgung zuständig ist.

Gast Experte!

Wenn bei der Besichtigung keine Nebenabrede getroffen wurde ist das vertragsmässiger Zustand. Der Belag gehört dann dem Mieter, der bei Auszug auch für die Entsorgung zuständig ist.[/quote:1be04]

Also die alten Mieter nehmen den mit aber ich habe gehört das eine Wohnung bezugsfertig sein soll und das ist sie ja nicht wenn in 3 Zimmern der Fußboden fehlt.

Wollte der heute Abend vorschlagen das wenn wir Laminat reinmachen der Vermieter die KOsten zur Hälfte übernehmen soll, meinst du das ginge???

Susanne Experte!

Der VM kann eine Wohnung auch ohne Belag vermieten, das hat nichts mit "bezugsfertig" zu tun.
Falls das mit dem Laminat möglich ist, sollte dies neben dem MV schriftlich vereinbart werden!

Gast Experte!

Der VM kann eine Wohnung auch ohne Belag vermieten, das hat nichts mit "bezugsfertig" zu tun.
Falls das mit dem Laminat möglich ist, sollte dies neben dem MV schriftlich vereinbart werden![/quote:a5a3f]


Alles klar dann weiß ich bescheid...vielen Dank Susanne

Gast Experte!

Hallo!
Wie ziehen am 01.10 in eine neue Wohnung wobei in 3 Zimmern kein Bodenbelag ist....nur Estrich.

Jetzt meine Frage:
Ist der Vermieter darür verantwortlich das der Boden bezugsfertig ist oder müssen wir dafür sorgen.

Danke für die Antworten.

Gruß Sabine[/quote:440e5]
es kommt auf den mietvertrag an, eine mietsache sollte schon bezugsfertig sein es sei, man einigt sich mit dem vermieter gütlich, dass ihr nach besten wissen und gewissen (dass schliesst das fachmännische verlegen aus) die kosten (Lohn und Material = Einheitspreis x Anzahl der Mengeneinheit = Gesamtpreis ( gem. VOB (Verdingeordnung Bauwesen)))). Also seid ihr handwerklich geschickt, dann do it yorself, wenn nicht dann müßt ihr auf eine bezugsfertige sache einigen. achtet jedoch auf die ausschlussklausel ( dass erspart euch die erneuerung von farbanstrichen, tapetenwechsel, belagwechsel. Habt ihr noch fragen ruft gern an 0176-23234526 chiao steffen

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