edy 11.02.2010 10:44
carsten007 ,
das du die letzte Miete bar bezahlt hast,
kannst du doch sicher per Quittung oder
Zeuge nachweisen!
Und bevor es zu einer Räumungsklage kommt,kannst du doch vorher ausziehen
und deine Schulden bezahlen.
lg
edy
carsten007 11.02.2010 11:02
das heist ich suche mir ne neue wohnung , zahle die neue und die alte ab,das finde ich nicht gut ,en ich möchte die alte wohnung behalten
es karm bei mir kein lohn . drauf, dan kürzngen vom arbeitamt,,, von 300 geldeingang konnte ich noch nichtmal die wohnung zahlen
,ich möchte die wohnung abezahlen,und behalten
,wo kan man sich erkündigen...
edy 11.02.2010 11:16
Hallo carsten007 ,
Rede halt nochmals mit deinem VM.
Und stelle sicher das du die Schulden und
die weitere Miete bezahlen kannst.
Informiere dich bei der ARGE,oder beim
Sozialamt.
Woher du das Geld bekommst,ist dem VM
egal.
lg
edy
carsten007 11.02.2010 12:58
ist dieser sachfehrhalt richtig...
Sehr geehrter Herr Koch,
leider ist es tatsächlich so, dass bereits bei 2 Monatsmieten Rückstand der Vermieter kündigen und sogar gleich die Räumungsklage einreichen kann.
Zwar kann dann immer noch der Rückstand ausgeglichen und so das Mietverhältnis erhalten werden, doch bleiben dann auch die angefallenen Prozesskosten mit rd. 1000,- € zu bezahlen.
Deshalb ist es sinnvoller, jetzt und dabei gleich durch uns eine verbindliche Zahlungsvereinbarung anzustreben und so den Vermieter vom Klageverfahren abzuhalten.
Sie können gleich für heute Nachmittag, sonst für morgen Vormittag einen persönlichen Rücksprachetermin in unserer Moerser Beratungsstelle (02841/ 88 74 57 vereinbaren, bringen Sie dann bitte Ihren Mietvertrag, bisherigen Schriftverkehr und eben Ihre Mietquittungen/Kontoauszüge mit.
Mit freundlichen Grüßen
Mieterschutzbund e.V.
- Peter Heß -
edy 11.02.2010 14:09
Hallo carsten007 ,
ja dieser Sachverhalt ist richtig.
lg
edy