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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich will meinen aktuellen mietvertrag kündigen und habe noch 3 monatsmieten zu zahlen.

die kaution besteht aus 3 netto KALT mieten.

dem vermieter musste ich kaution und bürgschaft hinterlassen.

Kann ich das so regeln, dass ich dem vermieter einen brief schreibe, um ihn zu informieren, dass ich ihm noch die nebenkosten der drei monate überweise und er sich den rest aus der kaution holen soll.

könnte er gerichtlich dagegen vorgehen?

hintergrund ist, dass ich davon ausgehe, die kaution zu einem großteil nie mehr wiederzusehen, da der vermieter keine übergabeprotokolle bei meinem einzug gemacht hat und das sonstige übergabeprotokoll scheisse ist.

also lieber eine renovierrechnung sich geben lassen als 3/4 der kaution vielleicht ein halbes jahr oder mehr nicht zu sehen.

wie sieht es rechtlich damit aus?

mietvertrag entspricht in großen teilen dem standard palaber.

nochwas
kann ich bei der gelegenheit die zuviel gezahlte miete (wohnung ist nur 46qm groß, mietvertrag sagt 53 und ist auch so berechnet) zurückverlangen

sind schließlich bis jetzt ca 660€.
Stichwörter: restmiete + verrechnen + kaution

3 Kommentare zu „Restmiete mit Kaution verrechnen”

Susanne Experte!

Rein rechtlich sieht es so aus:
Die zuviel gezahlte Miete kann gegen die noch zu zahlende Miete aufgerechnet werden, die Kaution kann nicht abgewohnt werden.
Hat der Mieter Einwände gegen die Kautionsabrechnung, kann er später auf Auszahlung der Kaution klagen.
Weiterhin darf sich der VM nur bis zu einer Höhe von 3 MM absichern, hat er die zusätzliche Bürgschaft verlangt ist dies nicht rechtens!

Matthias1982

heißt aber auch, dass ich die 7 qm erstmal einklagen muss oder?
quasi mietminderung machen? irgendwelche tips diesbezüglich

wieviel von der kaution darf er denn max einbehalten? die wohnung sieht jetzt nicht schlecht aus, aber ´n paar gestopfte löcher gibt es schon.

ich will nur nicht drei jahre um die kaution kämpfen, der kann das ja mit einsprüchen und so unendlich in die länge ziehen wenn der will.

also muss ich ihn quasi bitten dass ich das abwohnen darf....tja da wird er wohl nicht zustimmen...und dann ?

Curo2000 Experte!

6 Monate darf er die ganze Kaution einbehalten, danach was zur Deckung der Nebenkosten benötigt wird, schätze mal so 100 - 150 €

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