Susanne
Rein rechtlich sieht es so aus:
Die zuviel gezahlte Miete kann gegen die noch zu zahlende Miete aufgerechnet werden, die Kaution kann nicht abgewohnt werden.
Hat der Mieter Einwände gegen die Kautionsabrechnung, kann er später auf Auszahlung der Kaution klagen.
Weiterhin darf sich der VM nur bis zu einer Höhe von 3 MM absichern, hat er die zusätzliche Bürgschaft verlangt ist dies nicht rechtens!
Matthias1982
heißt aber auch, dass ich die 7 qm erstmal einklagen muss oder?
quasi mietminderung machen? irgendwelche tips diesbezüglich
wieviel von der kaution darf er denn max einbehalten? die wohnung sieht jetzt nicht schlecht aus, aber ´n paar gestopfte löcher gibt es schon.
ich will nur nicht drei jahre um die kaution kämpfen, der kann das ja mit einsprüchen und so unendlich in die länge ziehen wenn der will.
also muss ich ihn quasi bitten dass ich das abwohnen darf....tja da wird er wohl nicht zustimmen...und dann ?
Curo2000
6 Monate darf er die ganze Kaution einbehalten, danach was zur Deckung der Nebenkosten benötigt wird, schätze mal so 100 - 150 €