Susanne
Teppiche haben eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 10 Jahren. Eine normale Abnutzung ist mit der Miete abgegolten. Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, werden nach dem Zeitwert abgerechnet, d.h., es wird ein Abzug "neu für alt" gemacht. Da der Zeitwert eher gegen Null tendiert, kann der VM nichts mehr verlangen.
Eine Klausel im Mietvertrag, die eine Grundreinigung des Teppichs verlangt, ist allerdings gültig.
Gibt es kein Übergangsprotokoll, in dem diese goldene Klobrille (hört hört, 150.- € für eine Klobrille) vermerkt ist, müsste der VM das erst mal beweisen.
hh
Bezüglich des teppichs ist der zeitwert bei 0, so dass da nichts passieren kann.
Die Klobrille fällt wahrscheinlich unter die Kleinreparaturklausel, wenn so etwas in Eurem Vertrag vorhanden ist. Sollte das der Fall sein, dann muss eine defekte Klobrille auf Eure Kosten erneuert werden.
Auf keinen fall könnt Ihr jedoch die Toilette ohne Klobrille hinterlassen.
carriedani
danke erst mal für die Antworten.
Bezüglich der Toilettenbrille sehe ich es nicht ein. eine neue zu hinterlassen, wenn ich eine gebrauchte, fast defekte Toilettenbrille erhalten habe. Auch aus Hygienischen Gründen habe ich diese dann entfernt.
In unserer neuen Wohnung war auch keine Toilettenbrille vorhanden.
gruss Dani
Susanne
Für die Brille ist lediglich der Zeitwert zu ersetzen, der berechnet sich aber aus dem Anschaffungswert, den natürlich der Vermieter zu belegen hat.
Was ist der neuen Wohnung ist spielt nun mal gar keine Rolle!
Du hast die alte Wohnung mit einer Brille gemietet und dies mit Unterschrift unter den Vertrag so akzeptiert,
Bei der neuen Wohnung gehört eine Toilettenbrille lediglich nicht zur Mietsache.
Die hygienischen Gründe sind in dieser Hinsicht auch zweitrangig, Du bringst ja auch nicht eine eigene Klobrille mit ins Hotel, oder?