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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo an alle,

ich möchte meine Wohnung kündigen, aber ich weiss nicht ob ich eine Kündigungsfrist habe, weil dies nicht im Mietvertrag steht!!!


Wer kann mir helfen, wo ich es erlesen kann, wo die Kündigungsfrist beschrieben ist.

Mfg
Maik
Stichwörter: unbedingt + brauche + eure + hilfe

1 Kommentar zu „Brauche unbedingt eure HILFE!!!”

FischkoppStuttgart Experte!

I. Mietvertragsabschluss nach dem 1. September 2001:Kündigungsfrist für Mieter: Immer 3 Monate
Kündigungsfrist für Vermieter: Je nach Wohndauer und Mietzeit zwischen 3 und 9 Monaten
bis zu einer Mietdauer von 5 Jahren 3 Monate Kündigungsfrist
bei mehr als 5 Jahren - 6 Monate
und bei mehr als 8 Jahren 9 Monate


II. Mietvertragsabschluss vor dem 1. September 2001:


Fall 1: Keine Regelung zu den Kündigungsfristen im Mietvertrag:
Kündigungsfrist für Mieter: 3 Monate
Kündigungsfrist für Vermieter: Je nach Wohndauer und Mietzeit zwischen 3 und 9 Monaten.

Fall 2: Im Mietvertrag steht, dass die jeweiligen gesetzlichen Kündigungsfristen gelten sollen:
Kündigungsfrist für Mieter: 3 Monate
Kündigungsfrist für Vermieter: Je nach Wohndauer und Mietzeit zwischen 3 und 9 Monaten.

Fall 3: Im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Kündigungsfristen des § 565 BGB (altes Recht) gelten sollen, oder der § 565 Abs. 2, BGB wird wörtlich wiederholt oder im Vertragstext abgedruckt: „Die Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Nach 5, 8 und 10 Jahren seit der Überlassung des Wohnraums verlängert sich die Kündigungsfrist um jeweils 3 Monate“:
Kündigungsfrist für Mieter: Je nach Wohndauer – zwischen 3 und 12 Monaten.
Kündigungsfrist für Vermieter: Je nach Wohndauer – zwischen 3 und 12 Monaten.

Fall 4: Im Mietvertrag wird die Regelung des § 565 Abs. 2, BGB sinngemäß wiederholt, zum Beispiel: „Die Kündigungsfrist beträgt in den ersten 5 Jahren 3 Monate, nach 5 Jahren Wohndauer verlängert sie sich auf 6 Monate, nach 8 Jahren auf 9 Monate und nach 10 Jahren auf 12 Monate.“:
Kündigungsfrist für Mieter: Je nach Wohndauer – zwischen 3 und 12 Monaten.
Kündigungsfrist für Vermieter: Je nach Wohndauer – zwischen 3 und 12 Monaten.

Fall 5: Im alten „DDR-Mietvertrag“ ist geregelt, dass die Kündigungsfrist 14 Tage beträgt:
Kündigungsfrist für Mieter: 14 Tage
Kündigungsfrist für Vermieter: Je nach Wohndauer – zwischen 3 und 9 Monaten.

Achtung: Soweit die Kündigungsfrist von der Wohndauer abhängt, ist die Mietzeit bis zum Zugang des Kündigungsschreibens beim Vertragspartner entscheidend.


Quelle: Mieterbund.de

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