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Die Kosten der Gartenpflege


Wird im Verlaufe des Mietverhältnisses nach längerer Dauer einer unterlassenen Gartenpflege der Garten wieder einer Grundpflege unterzogen, so sind die hierfür aufgewendeten höheren Kosten als Betriebskosten umlagefähig.

(AG Münster, Urteil vom 26.09.1991 - 38 C 107/91) WM 92, 258

s. auch Anlage 3 zu § 27 II.BV Ziffer 10, Anlage zu § 1 Abs. 5 BetrKostUV Ziffer 10



Der Vermieter kann nur die tatsächlichen, laufenden Gartenpflegekosten umlegen, nicht die Kosten für die Neuanlage eines Gartens.

(AG Husum) WM 76, 66

s. auch Anlage 3 zu § 27 II.BV Ziffer 10, Anlage zu § 1 Abs. 5 BetrKostUV Ziffer 10



Zu den Kosten der Gartenpflege des Mietwohngrundstücks rechnen Baumpflegearbeiten; die anteilige Kostenumlage muss dem Turnus der Arbeiten entsprechen.

(LAG Frankfurt/M., Urteil vom 01.04.1992 - 2 Sa 937/91) WM 92, 545

s. auch Anlage 3 zu § 27 II.BV Ziffer 10, Anlage zu § 1 Abs. 5 BetrKostUV Ziffer 10



Der Ansatz von Gartenpflegekosten in der Betriebskostenabrechnung ist unbegründet, wenn der Mieter kein Recht zur Nutzung des Gartens hat.

(AG Köln, Urteil vom 09.07.1992 - 214 C 190/92) WM 92, 630

s. auch Anlage 3 zu § 27 II.BV Ziffer 10, Anlage zu § 1 Abs. 5 BetrKostUV Ziffer 10



Die Kosten für das Fällen von Bäumen sind als Kosten der Gartenpflege nicht umlagefähig, wenn sie auf jahrelanger Vernachlässigung der Gartenpflege beruhen.

(LG Hamburg, Urteil vom 14.02.1992 - 311 S 254/90) WM 94, 695

s. auch Anlage 3 zu § 27 II.BV Ziffer 10, Anlage zu § 1 Abs. 5 BetrKostUV Ziffer 10



Betriebskosten für die Pflege der Dachbegrünung des Gebäudes sind nicht umlagefähig, wenn der Mieter zur Nutzung der Dachbegrünung nicht berechtigt ist.

Soweit Betriebskosten nicht vollständig umgelegt werden können, hat der Mieter keinen Anspruch auf gesonderte Erfassung durch Strom- oder Wasserzähler.

Der Vermieter muss den Hausmeister oder Reinigungskräfte nicht verpflichten, ein Stundenbuch zu führen.

(LG Karlsruhe, Urteil vom 28.04.1995 - 9 S 199/94) WM 96,230

s. auch § 4 MHG, § 27 II. BV



Kosten der Gartenpflege sind nicht umlagefähig, wenn die Gartennutzung ausschließlich dem Vermieter zusteht.

(AG Löbau, Urteil vom 16.12.1993 - 2 C 564/93) WM 94, 19

s. auch Anlage 3 zu § 27 II.BV Ziffer 10, Anlage zu § 1 Abs. 5 BetrKostUV Ziffer 10



Kosten der Erneuerung von Gehwegplatten auf dem Mietwohngrundstück sind keine umlagefähigen Kosten der Gartenpflege, sondern Instandhaltungskosten.

(AG Stuttgart - Bad Cannstatt, Urteil vom 29.04.1996 - 2 C 398/96) WM 96,481

s. auch § 27 II. BV, § 536 BGB



Die Kosten der Gartenpflege können nicht umgelegt werden, wenn dem Mieter die Gartennutzung nicht gestattet ist. Eigenleistungen kann der Vermieter nicht durch Eigenrechnungen nachweisen.

(LG Potsdam, Urteil vom 04.08.1997, Az. 6 S 192/96) WM 1997, 677

s. auch Anlage 3 zu § 27 II.BV Ziffer 10



Die Kosten der Gartenpflege sind den einzelnen Verwaltungseinheiten einer Siedlungsgesamtheit, die der Vermieter bewirtschaftet, in der Abrechnung zuzuordnen. Durch persönliche Gartenpflege der Siedlungsbewohner im Terrain einzelner Verwaltungseinheiten ersparte Fremdkosten sind bei den betroffenen Verwaltungseinheiten in der Abrechnung zu berücksichtigen.

(AG Mülheim/Ruhr, Urteil vom 26.08.1997, Az. 27 C 58/97) WM 1998, 39

s. auch Anlage 3 zu § 27 II.BV Ziffer 10



Die Kosten der Gartenpflege sind als vereinbarte Betriebskosten vom Mieter nur dann anteilig zu tragen, wenn der Mieter zur Nutzung des Gartens berechtigt ist. Der bloße Ausblick von der Wohnung "ins Grüne" rechtfertigt keinen Kostenansatz in der Betriebskostenabrechnung.

(AG Nordhorn, Urteil vom 01.04.1998 - 3 a C 1958/1997) WM 98,604

s. auch § 4 MHG



Die Kosten der Gartenpflege der Gemeinschaftsflächen sind umlagefähig, wenn dem Mieter die Gartennutzung nicht verwehrt ist.

(LG Wuppertal, Urteil vom 02.03.1999 - 16 S 280/9 8) WM 99, 342 f.

s. auch § 4 MHG, § 27 II. BV



Die dem Vermieter entstandenen Kosten der Gartenpflege sind nur insoweit als Betriebskosten gemäß Mietvertrag umlagefähig, als sie erforderliche Arbeiten zu üblichen Preisen betreffen.

(AG Münster, Urteil vom 02.12.1998 - 48 C 637/97) WM 2000, 197

s. auch § 4 MHG, § 27 II. BV




Zu den Betriebskosten der Gartenpflege gehören auch die Kosten der Beseitigung durch Alter, Witterungs- oder Umwelteinflüsse abgängiger Bäume. Gleiches gilt für das Entfernen von Bäumen, die so groß geworden sind, dass sie die Licht- und Luftzufuhr zu dem vermieteten Objekt in erheblichem Maße beeinträchtigen.

(AG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2002 – 33 C 6544/02) WM 2002, 498

s. auch § 27 II.BV Anlage 3 Ziffer 10

Hinweis: altes Recht



Die Kosten der Leihung von Tuja-Pflanzen zur Verschönerung eines Hauses anlässlich einer Modepräsentation sind nicht als Kosten der Gartenpflege auf den Mieter umlegbar.

(OLG Düsseldorf, Urteil 08.06.2000 – 10 U 94/99) Die Heizkostenabrechnung 2002, Seite 40

s. auch § 27 II.BV Anlage 3 Ziffer 10
Stichwörter: gartenpflege + kosten

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