Rano
Basis für Mietminderungen ist die Nettomiete. Von daher sind Deine Überlegungen hinfällig.
Gruß
Ralph
p.a.kabat
fehl-posting, sorry.
greg
Basis für Mietminderungen ist die Nettomiete. Von daher sind Deine Überlegungen hinfällig.
Gruß
Ralph
Hallo Ralph,
Deine Aussage ist leider Falsch:
siehe http://www.immobilienscout24 http://www.immobilienscout24.de <!-- w -->
"Bei der Berechnung einer Mietminderung ist von der vereinbarten Brutto-Warmmiete auszugehen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH XII ZR 225/03 und BGH VIII ZR 347/04). Zur Miete, die gemindert werden kann, gehören also die so genannte Grundmiete und die Zahlungen für die kalten Betriebskosten sowie für die Heizkosten. Keine Rolle spielt es, ob Heiz- und Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlungen geleistet werden."
MfG
Greg