ass
Hallo,
der Verteilerschluüssel für die Betriebskosten muß im Mietvertrag festgelegt sein.
Ist dies nicht der Fall, wird nach m² abgebrechnet.
Eine Ausnahme bilden die Kosten, deren Verbrauch individuell gemessen werden kann, wie z.B. Heizung und Wasser (falls Wasseruhren vorhanden sind).