capo
Das mal im Vorraus. Du mußt also die den Austausch nicht bezahlen. Das ist jedoch manchmal der Fall, wenn es im Vertrag steht. Dann wäre es der Kaltwasserzähler aber auch.
Der Wartungsvertrag für den Warmwasserzähler ist jedoch umlagefähig.
Manchmal sollte man sich seinen Vertrag genau anschauen (auch Monate nach der Unterzeichnung)!!
Eine Erhöhung der Nebenkosten ist eigentlich in deinem Interesse. Erfahrungsgemäß sind Nachzahlungen, besonders am Jahresende/anfang immer sehr gravierend für den Mieter...
(Es ist keine Erhöhung der Miete!)
Ein Austausch ist aber nach den aktuellen Gesetzen nicht umlagefähig
Mich wundert nur, dass du am Anfang vom Wärmezähleraustausch redest.
(Fernwärme???) Das wird zwar genauso wie Wasserzähler behandelt, ist aber schon ein Unterschied.
Capo