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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Habe meine Abrechnung bekommen, für den Wärmezähleraustasch wurde ca. 260 Euro berechnet, dadurch hab ich eine Nachzahlungsanforderung von über 300 €uro und gleichzeitig hebt jetzt mein Vermieter die Nebenkosten ab Mai 2005 um 25€ an. Vor ein paar Jahren war der Kaltwasseraustausch dran, da wurde mir aber nichts berechnet sondern war nicht umlagefähig.
Ist denn der Warmwasserzähleraustausch nicht auch "nicht umlagefähig" ?
Bitte helft mir.
Stichwörter: wärmezähleraustasch

1 Kommentar zu „Wärmezähleraustasch ??????”

capo Experte!

Das mal im Vorraus. Du mußt also die den Austausch nicht bezahlen. Das ist jedoch manchmal der Fall, wenn es im Vertrag steht. Dann wäre es der Kaltwasserzähler aber auch.
Der Wartungsvertrag für den Warmwasserzähler ist jedoch umlagefähig.
Manchmal sollte man sich seinen Vertrag genau anschauen (auch Monate nach der Unterzeichnung)!!

Eine Erhöhung der Nebenkosten ist eigentlich in deinem Interesse. Erfahrungsgemäß sind Nachzahlungen, besonders am Jahresende/anfang immer sehr gravierend für den Mieter...
(Es ist keine Erhöhung der Miete!)

Ein Austausch ist aber nach den aktuellen Gesetzen nicht umlagefähig
Mich wundert nur, dass du am Anfang vom Wärmezähleraustausch redest.
(Fernwärme???) Das wird zwar genauso wie Wasserzähler behandelt, ist aber schon ein Unterschied.

Capo

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