Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe folgende Fragen:

Ich möchte eine Wohnung kaufen , welche aber zur Zeit vermietet ist.

Der jetzige Eigentümer sagte mir, dass es kein Problem sei nach Kauf der Wohnung Eigenbedarf anzumelden.
Nun hat sich die derzeitige Mieterin (Wohnt in dieser Wohnung mit Ihrem ca.17 jährigem Kind seit ca. 2 Jahren) dahin gehend geäussert, dass sie nicht freiwillig ausziehen würde.

Fragen:
1: Ein Grund für den Eigenbedarf, würde mir zur Zeit nicht einfallen (ausser das wir darin selber wohnen wollen).
Was kann man als Grund benutzen, um hier Eigenbedarf anzumelden? (Würde es z.B. reichen wenn uns unsere derzeitige Vermieterin(Wir wohnen derzeit selber zur Miete.) kündigt???

2: Um wieviel könnte man den Kaufpreis drücken, wenn mann die Wohnung mit der Mieterin kauft.???[/b:9a1f3]

3: Wie hoch sind solche Abfindungen, die man zahlen kann damit die Mieterin auszieht???[/b:9a1f3]

4 :D er jetzige Eigentümer sagte uns, das es neue Gesetze (ab 2006) gibt was die Eigenbedarfsanmeldung angeht. Gibt es da neue Gesetze??[/b:9a1f3]

Wäre für Antworten auf meine Fragen sehr dankbar!! (bes. Frage 2)

Danke und Gruß

Martin_29
Stichwörter: eigenbedarf + wohnungskauf

4 Kommentare zu „[b]Wohnungskauf und Eigenbedarf anmelden[/b]”

Martin_29

Kann mir denn keiner helfen bei meinen oben gestellten Fragen?

Brauche diese Woche unbedingt Informationen!

Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar!![/b:a6208]

Martin_29

Hilfe!!!!! Moderator!!![/b:ba5a6]

Susanne Experte!

Der primäre Grund bei Eigenbedarf ist, dass man als Eigentümer in seinem Eigentum wohnen will. Dies ist definitiv ein Grund zur Eigenbedarfskündigung. Neuerungen seit 2006 sind mir nicht bekannt. Zieht die Mieterin nicht fristgerecht aus (bei dem MV denke ich mal an 3 Monate Kündigungsfrist) bekommt sie ein Räumungsurteil plus alle dafür anfallenden Kosten und Schadenersatz des Eigentümers.
Eine Abfindung würde ich deswegen nicht in Betracht ziehen-allerdings ist der Preis insofern bei einer vermieteten Wohnung zu drücken, das ist immer Verhandlungssache und kommt auf den Verkäufer an. Spätestens wenn der sagt Such Dir doch eine unvermietete Wohnung, würde ich nicht mehr mindern!

Martin_29

Danke! <!-- s :idea: --><!-- s :idea: -->

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.