Martin_29
Kann mir denn keiner helfen bei meinen oben gestellten Fragen?
Brauche diese Woche unbedingt Informationen!
Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar!![/b:a6208]
Martin_29
Hilfe!!!!! Moderator!!![/b:ba5a6]
Susanne
Der primäre Grund bei Eigenbedarf ist, dass man als Eigentümer in seinem Eigentum wohnen will. Dies ist definitiv ein Grund zur Eigenbedarfskündigung. Neuerungen seit 2006 sind mir nicht bekannt. Zieht die Mieterin nicht fristgerecht aus (bei dem MV denke ich mal an 3 Monate Kündigungsfrist) bekommt sie ein Räumungsurteil plus alle dafür anfallenden Kosten und Schadenersatz des Eigentümers.
Eine Abfindung würde ich deswegen nicht in Betracht ziehen-allerdings ist der Preis insofern bei einer vermieteten Wohnung zu drücken, das ist immer Verhandlungssache und kommt auf den Verkäufer an. Spätestens wenn der sagt Such Dir doch eine unvermietete Wohnung, würde ich nicht mehr mindern!
Martin_29
Danke! <!-- s --><!-- s -->