Susanne
Mietverträge müssen nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden, auch eine mündliche Vereinbarung ist möglich.
Wie ist jetzt die rechtliche Lage, wenn ich die Wohnung nicht vertragsgemäß zum 1. April leerräume und auch keine schriftliche Vertragsverlängerung kommt?
Widerspricht der VM nicht, ändert sich der Mietvertrag in einen unbefristeten. Dem entgegen steht die mündliche Vereinbarung.
(Bisherige) Miete weiterbezahlen oder den neuen Mietzins? Wandelt sich der unbefristete Vertrag bei Weiternutzung automatisch in einen unbefristeten wenn der Vermieter nicht interveniert?
Warum hast Du vor, Dich nicht an die mündliche Vereinbarung zu halten?
Besteht ein Unterschied zwischen einem "normalen" Mietvertrag und einem Vertrag zur Einlagerung von Möbeln?
Der Mietvertrag bezieht sich auf die Räumlichkeiten, was hast Du denn angemietet? Man unterscheidet i.d.R. zwischen Wohnraum und Gewerberaum.