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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
hier im Haus hat die Eigentümerversammlung folgendes beschlossen: Es dürfen keine brennbaren Gegenstände, keine Schuhe, Regale ..... im Hausflur oder Kellergang (Gemeinschaftseigentum) abgestellt werden. Wir müssen Sie bitten, dieses zu entfernen.
Es handelt sich um ein Schuhregal ca. 80*30*25. Der Abstand zum Treppengeländer beträgt etwas über 1 m.
Kann uns jemand helfen, ob das so zulässig ist. Die angeführten Paragraphen aus NbrandSchG, NBauO, BVNBauO waren super allgemein und nicht konkret.
Vielen Dank für jede Hilfe!!
Martin
Stichwörter: können + schuhe + schuhregal + verboten + hausflur

2 Kommentare zu „können Schuhregal und Schuhe im Hausflur verboten werden?”

Gast Experte!

Der Schuhschrank im Treppenhaus ist unter allen Umständen nicht erlaubt. Gerichte haben zur reinen Schuhfrage keine einheitliche Meinung. Es heißt in den Urteilen "Bei Regenwetten dürfen Schuhe vorübergehend im Treppenhaus im Bereich der eigenen Tür abgestellt werden".
Aber von der Logik: Sowohl mit einem Schuhschrank und mit den <!-- s :evil: --><!-- s :evil: --> Schuhen drückt man den anderen Mietern oder Eigentümern einen Geschmack auf, der dem Aussehen nach "asozioal" aussieht. Und übrigens, das Treppenhaus ist aus Sicherheitsgründen freizuhalten. Wehe wenn etwas passiert und der Fluchtweg stimmt nicht, dann haftet der mit dem Schuhschrank.

Blumenkind aktiver Benutzer

Der Schuhschrank im Treppenhaus ist unter allen Umständen nicht erlaubt. Gerichte haben zur reinen Schuhfrage keine einheitliche Meinung. Es heißt in den Urteilen "Bei Regenwetten dürfen Schuhe vorübergehend im Treppenhaus im Bereich der eigenen Tür abgestellt werden".
Aber von der Logik: Sowohl mit einem Schuhschrank und mit den :evil: Schuhen drückt man den anderen Mietern oder Eigentümern einen Geschmack auf, der dem Aussehen nach "asozioal" aussieht. Und übrigens, das Treppenhaus ist aus Sicherheitsgründen freizuhalten. Wehe wenn etwas passiert und der Fluchtweg stimmt nicht, dann haftet der mit dem Schuhschrank.


Was ist aber, wenn der Vermieter einen Schuhschrank im Treppenhaus jahrelang geduldet hat, nun aber den Mietern mit einer Kündigung droht, so er nicht erntfernt wird?

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