Gast
Der Schuhschrank im Treppenhaus ist unter allen Umständen nicht erlaubt. Gerichte haben zur reinen Schuhfrage keine einheitliche Meinung. Es heißt in den Urteilen "Bei Regenwetten dürfen Schuhe vorübergehend im Treppenhaus im Bereich der eigenen Tür abgestellt werden".
Aber von der Logik: Sowohl mit einem Schuhschrank und mit den <!-- s --><!-- s --> Schuhen drückt man den anderen Mietern oder Eigentümern einen Geschmack auf, der dem Aussehen nach "asozioal" aussieht. Und übrigens, das Treppenhaus ist aus Sicherheitsgründen freizuhalten. Wehe wenn etwas passiert und der Fluchtweg stimmt nicht, dann haftet der mit dem Schuhschrank.
Blumenkind
Der Schuhschrank im Treppenhaus ist unter allen Umständen nicht erlaubt. Gerichte haben zur reinen Schuhfrage keine einheitliche Meinung. Es heißt in den Urteilen "Bei Regenwetten dürfen Schuhe vorübergehend im Treppenhaus im Bereich der eigenen Tür abgestellt werden".
Aber von der Logik: Sowohl mit einem Schuhschrank und mit den Schuhen drückt man den anderen Mietern oder Eigentümern einen Geschmack auf, der dem Aussehen nach "asozioal" aussieht. Und übrigens, das Treppenhaus ist aus Sicherheitsgründen freizuhalten. Wehe wenn etwas passiert und der Fluchtweg stimmt nicht, dann haftet der mit dem Schuhschrank.
Was ist aber, wenn der Vermieter einen Schuhschrank im Treppenhaus jahrelang geduldet hat, nun aber den Mietern mit einer Kündigung droht, so er nicht erntfernt wird?