forsetis 13.12.2013 09:28
Eine Kündigung die zum 31.01., bzw. 28.02. wirksam werden soll, ist meiner Meinung nicht klar definiert und ich würde annehmen, dass der erste Termin gültig ist.
Näheres, das auch Bestand vor Gericht haben wird, kann Ihnen nur ein Anwalt für Mietrecht sagen. Das geht auch online. Z.B. hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/
anni67 13.12.2013 12:11
Der 31.01.2014 wurde uns ja auch bestätigt und dann kam gestern dieses Schreiben!