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Henker hat diese Frage gestellt
Hallo an alle...

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe eine nebenkosten Abrechnung behalten und habe einen hohen Überschuss, denn der vermieter mir NICHT auszahlen will, mit folgender Begründung:

"Die Auszahlung des o. a. Guthabens wird so lange zurückgehalten, bis der Pflegezustand der Gartenbeete und der Bürgersteigfront ordnungsgemäß hergestellt ist. Vorbehaltlich erklären wir die Aufrechnung mit entstehenden Kosten eines zu beauftragenden Gärtners."

Ist das zulässig? Darf der Vermieter das?

Auch wenn ich laut Mietvertrag für meinen Garten zuständig bin. Aber was haben die Nebenkosten mit meinen Garten zu tun?

Weiter möchte ich dazu erklären, dass ich in einem Industiregebiet wohne und umzingelt bin von einem Müllabfuhrunternehmen, die ebenfalls meinem Vermieter gehört. Mein Garten ist regelmässig voll vom Mülle des Unternehmens, weil das Grundstück an drei Sieten an meinem Garten angrenzt.

Des weiteren kommt hinzu, dass mein Vermieter sich dazu schriftlich verpflichtet hat, im Frühjahr 2007, den hinteren teil meines Gartens neu anzulegen, weil sich dort nur ein zugewucherter Acker befindet, jedoch ist es mitlerweile 2008 und es nix geschehen, habe mich jedoch nie beschwert, ich lege nicht so den grossen Wert auf meinen Garten.

1 Kommentar zu „Auszahlung verweigern?”

Susanne Experte!

Nein, darf er nicht. Du kannst in Deinem Garten machen, was Du willst, wenn er zur Mietsache gehört.
Das ist eine Frechheit, geh zum Anwalt, in der Rechtsfolge sollte der Anwalt seine Kosten auch beim VM geltend machen! Gleichzeitig würde ich die monatlichen Vorauszahlungen so anpassen, dass es kein Guthaben mehr geben wird. Aufgrund dieser Abrechnung darfst Du das!
Du darfst übrigens auch die unterlassene Auszahlung des Guthabens nach schriftlicher Ankündigung mit der nächsten Miete aufrechnen, d.h. abziehen. Das Guthaben steht Dir zu!!!

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