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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe vor 2 Jahren ein Haus gemietet, für das ich an den Verwalter (verwaltet alle Immobilien des alleinigen Eigentümers) eine Courtage bezahlt habe. Vor einem Jahr bot mir die V.-Firma das Haus zum Kauf an. Damals kam keine Preiseinigung zustande. Jetzt bekundete ich meine Kaufabsicht über die Verwalterfirma an den Eigentümer. Jetzt möchte die Firma 3,48% Courtage haben, wenn der Verkauf zustande kommt. Die Verwalterfirma gibt an, für den Eigentümer alleinmaklerich tätig zu sein.

Ist das Rechtens?

Für Eure Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar.

Gruss
Markus Metzmacher
Stichwörter: hauses + kauf + verwalter + courtage + eigengemieteten

3 Kommentare zu „Courtage an Verwalter bei Kauf des eigengemieteten Hauses”

Oliver Curd Experte!

Hallo,

wenn der Makler gleichzeitig Verwalter des Hauses (Sondereigentum) ist, dann gibst keine Provision. Die Frage tut sich hier noch auf, ob die damals gezahlte Vermittlungsgebühr noch zurückforden könnten.

Oliver Curd Experte!

schau mal im WoVermittG unter § 2 nach da stehts

mmetzmac

Vielen Dank: heist also, beim Kauf jetzt keine Provision, Rückerstattung der damals gezahlten Provision wäre ggf. von einem Anwalt zu prüfen?

Wenn das alles so stimmt was man hier und auch in anderen Foren liest (und was auch die Urteile welche ich gelesen habe bestätigen), scheinen Makler immer und überall nur abzuzocken. Mein Makler sagte zum o.g. Fall, dass der Eigentümer nicht bereit wäre eine Courtage für den Verkauf seines Hauses zu zahle, da er ja schon jahrelang die Verwaltungstätigkeit der Firma bezahlt hätte.

Gruss
Markus Metzmacher

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