Oliver Curd
Hallo,
wenn der Makler gleichzeitig Verwalter des Hauses (Sondereigentum) ist, dann gibst keine Provision. Die Frage tut sich hier noch auf, ob die damals gezahlte Vermittlungsgebühr noch zurückforden könnten.
Oliver Curd
schau mal im WoVermittG unter § 2 nach da stehts
mmetzmac
Vielen Dank: heist also, beim Kauf jetzt keine Provision, Rückerstattung der damals gezahlten Provision wäre ggf. von einem Anwalt zu prüfen?
Wenn das alles so stimmt was man hier und auch in anderen Foren liest (und was auch die Urteile welche ich gelesen habe bestätigen), scheinen Makler immer und überall nur abzuzocken. Mein Makler sagte zum o.g. Fall, dass der Eigentümer nicht bereit wäre eine Courtage für den Verkauf seines Hauses zu zahle, da er ja schon jahrelang die Verwaltungstätigkeit der Firma bezahlt hätte.
Gruss
Markus Metzmacher