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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe letzte Woche die Nebenkostenabrechnung von 2005 erhalten; Diese bezieht sich insgesamt auf das Abrechnungsjahr 2005 (Kalenderjahr) mit Ausnahme der Heizkostenabrechnung; Diese geht vom 01.07.2004-30.06.2005, ist eine ista-Abrechnung.

Meine Frage: Könnte ich rein theoretisch diese Heizkostenabrechnung in Kosten für 2004 und Kosten 2005 aufteilen und nur den Anteil für 2005 bezahlen, weil das der Abrechnungszeitraum ist? Könnte ich dann weiterhin die Kosten aus 2004 ablehnen, weil sie zu spät berechnet worden sind? Übrigens: Diese Abrechnungsart gab es in der Form schon immer (wohne seit ca. 3 Jahren dort).

Ich möchte den Vermieter ein wenig ärgern, weil er mir aus heiterem Himmel wegen Eigenbedarf gekündigt hat, auch das ist fragwürdig, aber ein anderes Thema; Jedenfalls ist das Verhältnis im Moment sehr angespannt...

Ach ja noch was: bei der Ista-Abrechnung heißt es nur "Gesamtkosten" ohne Hinweis bzw. Nachweiß woher diese kommen sollen, hier kann ich doch mehr Details einfordern, oder?
Stichwörter: nebenkostenabrechnung

4 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung 2005”

Susanne Experte!

Eine Heizkostenabrechnung muss auf jeden Fall detaillierter sein. Ansonsten das Ganze zurückschicken (natürlich vorher mal Kopieren) und den VM darauf aufmerksam machen, dass er sich für kalte und warme BK auf einen Abrechnungszeitraum = Wirtschaftsjahr einigen muss.
Die Ista-Rechnung aufs Kalenderjahr umrechnen, wenn er sich dafür entscheidet, sollte der VM schon selbst. Eher wird er wahrscheinlich die kalten BK auf den Abrechnungszeitraum der Ista umrechnen, ist für ihn einfacher und die Ausschlussfrist läuft bis 30.06.2006

Checkpoint

@Susanne: auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen, dass er den Abrechnungszeitraum auf die Ista-Abrechnung anpassen könnte und damit noch in der Frist wäre. Kann er das denn überhaupt, weil er die kalten BK von 2004 ja schon in der Abrechnung von 2004 geltent gemacht hat? Ist aufgrund der letzten 3 Jahre Abrechnung nicht quasi das Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum vereinbart?

fin Experte!

Sie kännen die Heizkosten nicht aufteilen, wenn Sie in 2004 während des gesamten Heizkosten-Abrechnungszeitraum dort gewohnt haben.
Die Wärmemessdienste teilen Ihre Abrechnungszeiträume auf, weil ansonsten am Ende des Jahres in ganz Deutschland in fast jeder Mietwohnung abgelesen und abgerechnet werden müßte. Das aber kann keine Wärmemessdienst-Firma personell schaffen. Der Vermieter hat da nichts mit zu tun. Die Abrechnung kommt für Sie auch nicht zu spät. Vor allem wenn das immer so war. Der Vermieter kann sie Ihnen natürlich auch im August/September separat aushändigen, wenn die Abrechnung ihm vorliegt. Hängt aber davon ab, ob Sie Abrechnungen/ Nachzahlungen zweimal oder einmal im Jahr vereinbart hatten.
Einen Grund den Vermieter "zu ärgern" aber ist das nicht, denn er tut nichts um Sie zu ärgern.

koralord

Hallo.
Einige Positionen in der Betriebskostenabrechnung, werdn nach Personen abgerechnet, was auch OK ist.
Das Problem ist, dass der Verwalter Babys die mit im Haushalt leben außen vor lässt.
Beispiel: Ein Ehepaar mit Baby, hier werden die Kosten nur auf die 2 Personen (dem Ehepaar) umgelegt.

Frage ist das richtig? Gibt es so etwas auch bei Euch?
Wenn es falsch ist, auf was kann ich mich berufen?

Vielen Dank für alle Antworten...

Koralord

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