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pasine hat diese Frage gestellt
Wer kann mir helfen?

Ich habe am 09.01.08 die BK-Abrechnung für das Jahr 2007 erhalten. Da mir aber einige Punkte unklar erschienen und ich auch keinerlei Belege/Rechnungen meines VM vorliegen hatte habe ich diesen schriftlich aufgefordert, mir diese zukommen zulassen. Die fraglichen Punkt wurden von mir diesbezüglich entsprechend aufgelistet.

Dies ist dann auch in der von mir genannten Frist geschehen.

Der VM bescheinigt mir im Anschreiben das der Abrechnungszeitraum jeweils vom 01.01 - 31.12. eines Jahres geht.

Die BK-Abrechnung 2006 habe ich am 06.01.07 erhalten. Auch für 2006 lagen keinerlei Unterlagen/Belege bei, sondern nur eine Auflistung des VM. Der Fehlbetrag wurde trotzdem bezahlt.

Nun ist meinem VM jedoch aufgefallen das er für das er u.a. für 2006 einige Positionen nicht entsprechend an mich weiterberechnet hat und stellt mir diese nun in Rechnung. Nach den begügten Belegen sind ihm die Belege im Februar/März 2007 für das Jahr 2006 zugegangen. Und wurden jedoch nicht an mich weitergeleitet. Auch in der BK vom 09.01.08 für das Jahr 2007 wurden sie nicht weiterberechnet. Erst nachdem die Unterlagen zur BK 2007 angefordert wurden.
Ichhabe nun bereits einige male gelesen das auf bereits abgerechnetes BK-Zeiträume keine weiteren Nachzahlungen gefordert werden dürfen. Sollte der VM jedoch Abrechnung von Versorgern erst nach dem Abrechnungstermin erhalten so hat er diese Kosten innerhalb einer Frist von 3 Monaten beim Mieter geltend zu machen. Dieses ist hier jedoch nicht geschehen.

Weiterhin sind lt. Mietvertrag nur folgende BK-Positionen aufgelistet:
Gebäudeversicherung
Grundsteuer
Wasserwerke

Vom Vermieter direkt an die Versorger zu zahlen:
Strom (ist klar)
Gas (ist klar)
Müllabfuhr (ist nicht möglich in Brandenburg, muß über den VM gehen)
Schornsteinfeger (Rechnungen gehen aber immer an den VM und gehen entsprechend in die BK mit ein)

Der Vermieter stellt aber nun auch folgende Positionen in Rechnungen
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes
Gebühren fü den Winterdienst

Dürfen diese Positionen nun ebenfalls an uns weiterberechned werden obwohl diese nicht im Mietvertrag benannt wurden.

Abschließend noch ich erhielt heute eine Mahnung zur Umgehenden Zahlung der gesamten BK (Rest aus 06 u. 07) sowie der BK-Erhöhung für den Monat 02.08.

Eine lange Schilderung, Sorry aber ich denke um so genauer um so besser und klarer die Antwort und Hilfen für die ich mich jetzt bereits bedanken möchte.

3 Kommentare zu „Betriebskostenabrechnung 2007”

Ghostraider Experte!

Soweit ich es habe setze ich nur den Link ein.

http://www.kleinbuero.de/printable/immobilienhausverwaltung/mietrecht/abrechnungderbetriebskosten.html

http://www.finanztip.de/recht/immobilien/betriebskosten-im-mietrecht.htm

Ansonsten googlen Sie mal unter Betriebskosten oder Nebenkosten. Sie werden alles wissenswerte finden.

Gruß
ghost

Sanna 14.01.2009 17:17

Bekommst Du Geld wieder oder mußt Du nachzahlen? Bei Nachzahlung sind die Betriebskosten für 2007 verjährt. Die hättest Du bis zum 31.12.2008 im Briefkasten haben müssen!

Feffek Experte! 15.01.2009 16:28

Hallo Pasine,

zur Betriebskostenabrechnung 2006 folgendes:

Nachforderungen die dein Vermieter dir nun in Rechnung stellt brauchst du NICHT begleichen!!! Begründung:

Generell gilt (Grundregel):

BGB § 556 3. Absatz Vereinbarungen über Betriebskosten
(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
Unsere Gesetzgebung räumt den Vermieter und bestimmten Umständen das Recht ein, Nachforderungen außerhalb der 12-montigen Frist dem Mieter in Rechnung zustellen. Man spricht hierbei in den meisten Fällen von ?Nicht-zu-Vertreten-Haben?, d.h. zum Beispiel ? auf dem Postweg treten unerwartete und nicht vorhersehbare Verzögerungen auf ?((vgl. AG Bremen WuM 1995 , 593)).

Der Vermieter, der die Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB für die Abrechnung von Betriebskosten zunächst unverschuldet nicht einhalten kann, hat die verspätete Geltendmachung einer Nachforderung dennoch zu vertreten, wenn er sich damit auch dann noch unnötig viel Zeit lässt, nachdem ihm die notwendigen Unterlagen für die Abrechnung vorliegen. Im Regelfall ist er dazu verpflichtet, die Nachforderung innerhalb von drei Monaten nach Wegfall des Abrechnungshindernisses zu erheben. (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.2006 - VIII ZR 220/05

Fazit: Zahle nix mehr für 2006!!!

Generell lege ich dir aber auch nahe dich an den örtlichen Mieterverein zuwenden. Wichtig ist auch was in deinem Mietvertrag dazu steht, da evtl. einige mietvertragliche Vereinbarung die gesetzlichen Regelungen aufheben.

Die Antwort war ein bisschen zu ausführlich?sorry! *grins*

(ich schreibe noch mal was zu den anderen von dir genannten punkten ?morgen?)

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