Berthelstal 25.11.2009 16:22
Der Erwerber Ihrer Mietwohnung tritt laut Gesetz anstelle des Vorbesitzers in alle seine Rechte und Pflichten ein.
Das heißt:
Der Mieter muss nur dann eine Kaution bezahlen, wenn dies im Mietvertrag (oder in einem Zusatz zum Mietvertrag) vereinbart ist.
Fazit: Er darf keine Kaution ohne Vereinbarung mit Ihnen fordern.