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AMiGA hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben zu unserer Wohnung einen Carport/Stellplatz gemietet. Mittlerweile können wir mit diesem aber nichts mehr anfangen, weil unser Auto nicht hineinpasst. Müssen wir trotzdem die monatliche Miete für den Carport weiterzahlen oder können wir diese einbehalten?

Gruß,
AMiGA

2 Kommentare zu „Carport-Zwang?”

Ghostraider Experte!

Wenn für das Car Port ein eigener Mietvertrag geschlossen wurde kann dieser gekündigt werden.
Wenn das Car Port aber ein Bestandteil des Mietvertrages ist, müsste der ganze Vertrag gekündigt werden und neu, ohne Car Port wieder abgeschlossen werden.

Teile eines Mietvertrags können nicht aus den Mietvertrag raus gekündigt werden.

Gruß
ghost

AMiGA

Da gibt es auch keine Ausnahmen, wenn man mit dem Carport überhaupt nichts anfangen kann? Schade...

Gruß,
AMiGA

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