anitari
grundsätzlich gilt
Kauf bricht Miete nicht.[/b:3cbc3] Im Klartext der neue Eigentümer muß [/b:3cbc3]den Mietvertrag übernehmen.
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist - nach Deiner Schilderung - nicht ganz auszuschließen.
Aber ich würde erst mal abwarten und Tee oder was anderes trinken.
Denn so ein Immobilienkauf/-verkauf geht nicht von heute auf morgen.
Gruß Anita
Rano
Schau Dir mal §577a BGB an, ...
und lehn' Dich entspannt zurück.
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Pandemon
Also wenn ich es richtig gelesen habe, trifft der §577a nur dann zu, wenn es sich um eine Umwandlung von Mietwohnung in eine Eigentumswohnung handelt. Dies trifft aber in meinem Fall nicht zu, weil meine Wohnung jetzt auch schon eine Eigentumswohnung ist, die nur an mich weiter vermietet wird.
dontpanic
Hallo,
wenn der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet und diesen auch begründen kann, dann darf er dir fristgerecht kündigen. Wenn das nicht so wäre, dann wären vermietete Wohnungen quasi unverkäuflich.
Gruß,
dp
Rano
Also wenn ich es richtig gelesen habe, trifft der §577a nur dann zu, wenn es sich um eine Umwandlung von Mietwohnung in eine Eigentumswohnung handelt. Dies trifft aber in meinem Fall nicht zu, weil meine Wohnung jetzt auch schon eine Eigentumswohnung ist, die nur an mich weiter vermietet wird.[/quote:635c1]
Da hast Du (leider) richtig gelesen.
Es war mir nicht klar geworden, dass das bereits eine ETW ist.
Ich weiss im Mom noch nicht mal, ob Du in dieser Konstellation ein Vorkaufsrecht hättest.
Gruß
Ralph
dontpanic
Hallo,
Ich weiss im Mom noch nicht mal, ob Du in dieser Konstellation ein Vorkaufsrecht hättest. [/quote:b442c]
Wäre mir neu, warum auch?
Gruß,
dp
Pandemon
ja...ich glaube diese Vorkaufsrecht gilt auch nur bei Umwandlung. Ich habe nur nicht verstanden, warum man da unterscheidet.
dontpanic
Hallo,
weil der Mieter einer Mietwohnung nicht damit rechnen kann wegen Eigenbedarf gekündigt zu werden, im Gegensatz zum Mieter einer ETW.
Gruß,
dp