Susanne
Den VM kannst Du nicht belangen, nur denjenigen, der diese Daten an den VM gegeben hat. Gegen den kannst Du Strafantrag wg. Verstoss gegen das Datenschutzgesetz stellen.
Ich würde das mal so bei der Polizei vorbringen, ggf. musst Du Strafantrag gegen Unbekannt stellen und die Polizei wird ermitteln, woher der VM die Daten hat.
Hätte der VM Deine Bonität prüfen wollen, so hätte er vor Abschluss des Vertrages Deine freiwillige Auskunft einholen müssen. Tatsächlich solltest Du ihn in die Schranken weisen!