Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

erstmal danke für dieses Forum, es ist sehr informartiv.

Ich habe mir schon einige ähnliche Themen angeschaut, habe aber trotzdem noch einige offene Fragen.

Mein Problem:

Ich habe mit meiner Freundin eine Wohnung gemietet, die in der Zeitungsanzeige als mit EBK angegeben war.

Mit meiner Freundin hat der Vermieter besprochen, daß die EBK zwar sonst immer von Mieter an Mieter verkauft wurde, aber da er sie jetzt in der Wohnung behalten möchte, er sie vom Vormieter abkauft. Dies ist mittlerweile geschehen.

Wir haben also bei Übergabe eine EBK mit Vermieter als Eigentümer in der Wohnung gehabt.

Leider ist der Geschirrspüler defekt, nachweislich durch eine Firma die Schuld des Vormieters. Da VM und Vormieter sich über die Kosten usw nicht im guten einigen konnten, wurden wir in die Sache mit reingezogen.

Der Vermieter wollte uns die Küche nach der Reparatur verkaufen, weil es ja eigentlich immer so gehandhabt wurde. ^^Was ich nicht wollte.
Der Vermieter wollte einen Geldbetrag für die Neubeschaffung eines Geschirrspülers.
Da ich kein Geld verschenke wollte ich es nicht.

Nach langen Hin- und Her haben sich der VM und Vormieter nun geeinigt.
Was wohl für den Vermieter auch nicht toll gelaufen ist, von den Kosten her.
Daher will er die nun die Reparatur oder die wirtschaftlichere Neuanschaffung nicht bezahlen ...

Nun meine Fragen:

Die EBK steht nicht im Mietvertrag, der Mieter ist Eigentümer. War bei der Übergabe vorhanden
Wer zahlt die Reparatur?



Da er sich nun leider sturr stellt, wie kann ich wenn ich im Recht bin dies durchsetzen. (keine Rechtschutzversicherung)
Was empehlt ihr Anwalt oder Mieterbund oder was ganz anderes?

Er meinte er hätte sich erkundigt ..... er wäre nicht verantworlicht? Wer dann?
[/b:1ea48]


Ich hoffe, die verwirrende Situation ist einigermaßen verständlich beschrieben.

Ich kann auch nicht verstehen, wie jmd der eine EBK (bzw Wohnnung)vermietet, versucht sich aus mit Sicherheit steuerlich absetzbaren Investitionen herauszuwinden.

Danke im Voraus
Stichwörter: defekt + ebk

2 Kommentare zu „EBK defekt”

Susanne Experte!

Da der VM Eigentümer der Küche ist, trifft ihn auch die Instandhaltungspflicht.
Einrichtungen, die bei Übernahme vorhanden sind, gehören zur Mietsachen.

Ist eine Wohnung z.B. mit einem Teppichboden ausgelegt, gehört der auch zur Mietsachen. Es sei denn, die Sache ist im Mietvertrag explizit ausgenommen.
Um ganz sicherzugehen, würde ich folgendes vorschlagen:
auf http://www.123recht.de[/url:69439] findet sich ein Link, der auf eine Seite verweist, auf der man online Anwaltsauskunft für 15-25€ bekommen kann.
Hier erfolgt zum o.g. Fall eine anwaltliche Beratung.
Bei positivem Bescheid würde ich den Vermieter erneut darauf hinweisen, dass er die Kosten zu tragen hat und Du bei weiterer Weigerung ein Ra aufsuchen wirst, der VM wird diese Kosten dann auch übernehmen müssen, wenn die Klage für Dich positiv ausgeht, was anzunehmen ist.

wuestenfuchz

Danke Susanne für die schnelle Antwort.

Ich wollte eigentlich nur in eine Wohnung mit EBK einziehen ...

Da ich ja schon mehrfach mit ihm gesprochen habe, und er beim letzten Telefongespräch einfach aufgelegt hat, bleibt mir wohl nix anderes übrig.

Trägt er, wenn ich gleich von einem Anwalt einen Breif aussetzen lasse, auch die Kosten. Oder sollte ich erstmal selbst einen Brief aufsetzen ?

Habe ich auch die Möglichkeit mir eine neue Wohnung zu suchen und dann fristlos zu kündigen? Was dann wahrscheinlich wieder eine Rechtsstreit hintersich zieht wegen der Kaution ...

Es ist es zum brechen ...

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.