Susanne
Da der VM Eigentümer der Küche ist, trifft ihn auch die Instandhaltungspflicht.
Einrichtungen, die bei Übernahme vorhanden sind, gehören zur Mietsachen.
Ist eine Wohnung z.B. mit einem Teppichboden ausgelegt, gehört der auch zur Mietsachen. Es sei denn, die Sache ist im Mietvertrag explizit ausgenommen.
Um ganz sicherzugehen, würde ich folgendes vorschlagen:
auf http://www.123recht.de[/url:69439] findet sich ein Link, der auf eine Seite verweist, auf der man online Anwaltsauskunft für 15-25€ bekommen kann.
Hier erfolgt zum o.g. Fall eine anwaltliche Beratung.
Bei positivem Bescheid würde ich den Vermieter erneut darauf hinweisen, dass er die Kosten zu tragen hat und Du bei weiterer Weigerung ein Ra aufsuchen wirst, der VM wird diese Kosten dann auch übernehmen müssen, wenn die Klage für Dich positiv ausgeht, was anzunehmen ist.
wuestenfuchz
Danke Susanne für die schnelle Antwort.
Ich wollte eigentlich nur in eine Wohnung mit EBK einziehen ...
Da ich ja schon mehrfach mit ihm gesprochen habe, und er beim letzten Telefongespräch einfach aufgelegt hat, bleibt mir wohl nix anderes übrig.
Trägt er, wenn ich gleich von einem Anwalt einen Breif aussetzen lasse, auch die Kosten. Oder sollte ich erstmal selbst einen Brief aufsetzen ?
Habe ich auch die Möglichkeit mir eine neue Wohnung zu suchen und dann fristlos zu kündigen? Was dann wahrscheinlich wieder eine Rechtsstreit hintersich zieht wegen der Kaution ...
Es ist es zum brechen ...