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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

es wäre toll, wenn mir jemand folgendes beantworten könnte: In der Wohnung über mir ist dem Mieter die Waschmaschine ausgelaufen. In zwei Räumen ist bei mir nun Wasser an der Wand heruntergelaufen und hat braune Flecken hinterlassen.
Da mein Obermieter nicht versichert ist, will er selbst streichen. Das ist prinzipiell in Ordnung, aber er möchte nur die Wände mit dem Wasserschaden streichen. Damit müsste ich aber wieder den Rest streichen, da ansonsten die Übergänge sichtbar sind. Wie ist die Rechtslage?
Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte!
Stichwörter: wasserschaden + regulierung

1 Kommentar zu „Regulierung Wasserschaden”

Gast Experte!

hallo, habe selbes problem! gibt es inzwischen irgend eine lösung? danke...

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