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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir haben ein großes Problem. Am 29. Dezember 2004 haben wir unsere Wohnung an den Vermieter übergeben und haben fast alle Endstände abgelesen. Leider war die Anzeige für die Heizung defekt, so daß wir das Display nicht ablesen konnten. Ich muß noch dazu erklären, daß die Wohnung zwar im August 2003 gemietet und zum Dezember 2004 gekündigt war. Allerdings war die Wohnung seit November 2003 gar nicht bewohnt, sondern es standen nur die Möbel drin. Die Vermieterin hat bereits ein Erinnerungsschreiben von uns erhalten, hat aber noch nicht darauf reagiert. Die Mieter betrug 220 Euro kalt und 75 Euro Nebenkosten. Selbstverständlich erwarten wir eine hohe Rückzahlung, da ja kaum Wasser und Kanalgebühren angefallen sein können. Selbst unseren Müll habe ich am Wochenende immer mit in meine andere Wohnung genommen, da für uns niemals eine Mülltonne angeschafft worden war. Immerhin stand die Wohnung ja leer. Wie kann ich die Vermieterin dazu bringen uns die Endabrechnung zu machen? Welche Fristen muß ich beachten? Habe gelesen, daß wir sogar (wenn die ABrechnung der Vermieterin ausgbliebt) die kompletten Nebenkosten zurückerstattet bekommen müssen. (Aktenzeichen liegt mir vor) Achja, und neu bewohnt ist die Wohnung auch schon wieder. Übergabe war am 29 Dezember und die Tochter ist wohl gleich am 30. Dezember eingezogen!! Kann uns jemand einen Tipp geben, wie wir uns am besten verhalten sollen? Immerhin wollen wir der Vermieterin auf keinen Fall die nicht genutzen Nebenkosten "schenken"!

0 Kommentare zu „Ausstehende Nebenkostenendabrechnung”

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