Ghostraider
Mietminderung ist möglich, aaaaaber nur wenn die Schimmelbildung nachweislich nicht der Mieter selbst der Verursacher ist.
Den Schimmelfresser in der Sprühflasche soll der Vermieter mal selbst einsetzen da der Mieter dazu nicht verpflichtet ist und weil solange die Ursache der Schimmelbildung nicht gefunden und behoben wurde ein besprühen nutzlos ist.
Es sollte auch geprüft werden warum die Fenster so beschlagen und dies sollte dann abgestellt werden.
Vielleicht reicht nicht nur das Lüften, sondern es sollte dem entsprechend auch Stoßlüften und Heizen durchgeführt werden so das die Raumfeuchtigkeit reduziert wird.
Ich würde den Vermieter nochmals anschreiben und den Mangel zur entgültigen Klärung mit Fristsetzung melden.
Wie gesagt es sollte aber feststehen das der Mieter nicht der Verursacher ist. Auch sollte geprüft werden ob der Schimmel gesundheitsgefährdend ist, da dann erst recht eine schnelle Handlung erforderlich ist.
Gruß
ghost