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Schadenersatz bei baufälligem Treppenhaus
Der Vermieter braucht keinen Schadenersatz leisten, wenn der Mieter auf einer bauordnungswidrigen Treppe stürzt, nachdem der Mieter fast zwei Jahre lang täglich mehrmals die Treppe beanstandungslos benutzte, ohne jemals Mangelbeseitigung zu verlangen. (OLG Düsseldorf, Az. 10 U 64/00, aus: WM 9/01, S. 446)