fin
Zunächst einmal ist nicht ganz klar warum Sie denn nach Ihrer ersten Kündigung nicht ausgezogen sind. Es kann doch nicht sein, dass man schwerwiegende Schimmelprobleme hat und das Kind krank wird, die Wohnung aber nicht verlassen will, weil sie doch so schön ist.
Sorry, aber da fehlt einem jedes Verständnis.
Ist eine Wohnung durch und durch von Schimmel durchzogen und der Vermieter tut nichts, dann gehört die Wohnung von einem Sachverständigen begutachtet. Dieser kostet Geld, was aber der Vermieter am Ende zahlen muss, wenn dies bauseits bedingt ist.
Wo letztendlich der Schimmelbefall so schnell herkommt, kann aber nur ein Sachverständiger beurteilen, ansonsten bleibt die Sache immer strittig.
Ein Mietverhältnis endet nach fristgerechter Kündigung i.d.R. immer am Monatsende, es sei denn man hat mit dem Vermieter etwas anderes vereinbart. Wann Sie dort eingezogen sind spielt keine Rolle.
Bis zum Ende des Mietverhältnisses (nicht ab wann Sie dort nicht mehr wohnen), müssen Sie noch alle Pflichten aus dem Mietvertrag erfüllen.
Dazu gehört auch das Putzen des Treppenhauses. Auch wenn Sie die letzte Zeit dort nicht mehr waren sind Sie noch für die Reinigung zuständig.
Chastity
Zunächst einmal ist nicht ganz klar warum Sie denn nach Ihrer ersten Kündigung nicht ausgezogen sind. Es kann doch nicht sein, dass man schwerwiegende Schimmelprobleme hat und das Kind krank wird, die Wohnung aber nicht verlassen will, weil sie doch so schön ist.
Sorry, aber da fehlt einem jedes Verständnis.
[/quote:adabe]
Ich bin deshalb nicht ausgezogen , weil der Vermieter sagte , dass er diese Sache sofort machen werde. In der Zeit bin ich ja schon nur hin und her gependelt mit meiner Tochter um so wenig wie möglich dem Schimmel ausgesetzt zu sein. Zuvor habe ich noch nie etwas mit Schimmel oder ähnlichem zu tun gehabt und daher fehlte mir dazu auch die Ahnung über Folgen , Dauer der Beseitigung etc... u.a. suche ich mir meine Informationen aus sämmtlichen Bereichen zusammen wie z.B. jetzt hier im Forum. Das man dann erst einmal der Sache glauben schenkt wenn der Vermieter sagt er macht es direkt , ist mit Sicherheit kein Fehler gewesen und ein Umzug versucht man bzw. ich zumindest weitgehenst aus dem Weg zu gehen...
Das eine Pflicht der Treppenhausreinigung auch weiter besteht , auch wenn ich die Wohnung nicht nutze mag auch richtig sein , aber warum muß ich meine Leistung erbringen wenn mein Vermieter es nicht macht ? Ist sowas wirklich OK ???
fin
Ja, das ist okay. Denn das eine hat mit dem anderem nichts zu tun.