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Einzelzimmer Kündigungsrecht
MieterFFM57 hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt
Hallo liebe Mieter!
Ich habe mir in Frankfurt vor ca. einem halben Jahr ein Zimmer mit Waschbecken angemietet. Toilette und Dusche gibt es auf dem Flur und werden gemeinschaftlich genutzt. In meinem Mietvertrag ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten veranschlagt worden.
Meine Frage lautet:
Gilt bei solchen Zimmern die gleiche Kündigungsfrist, wie bei normalen Wohnungen (drei Monate), oder darf der Vermieter gar keine solch lange Kündigungsfrist setzen?
Schonmal im voraus Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!
Gruß
MieterFFM57
Ich habe mir in Frankfurt vor ca. einem halben Jahr ein Zimmer mit Waschbecken angemietet. Toilette und Dusche gibt es auf dem Flur und werden gemeinschaftlich genutzt. In meinem Mietvertrag ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten veranschlagt worden.
Meine Frage lautet:
Gilt bei solchen Zimmern die gleiche Kündigungsfrist, wie bei normalen Wohnungen (drei Monate), oder darf der Vermieter gar keine solch lange Kündigungsfrist setzen?
Schonmal im voraus Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!
Gruß
MieterFFM57
2 Kommentare zu „Einzelzimmer Kündigungsrecht”
Ghostraider
Ich denke mal das es eine Studentenbude ist und da könnte dies passen, oder mal selbst im Internet mit,
"Einzelzimmer kündigungsrecht" googlen.
http://www.studentenwerk-aachen.de/wohnen/a_bis_z.asp#einzelzimmer
http://www.studentenwerk-saarland.de/seiten/wohnen/wohnen_az.htm#kuendigung
Gruß
ghost
Susanne
Eine kürzere Kündigungsfrist gilt nur für möblierte Zimmer, die sich innerhalb der Wohnung des VM befinden.
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