tenant61
. ich befürchte, die minderung wirst du hinnehmen müssen. der mieter ist nicht verpflichtet, die polizei zu rufen. was sollte die auch dort? bei deren eintreffen hören die störungen meist abrupt auf, so dass die polizei gar nichts feststellen könnte. wenn es um beweise für ein evtl. gerichtsverfahren geht, kannst du beweis antreten durch zeugenaussagen und als zeugen die mieter bennen, die durch den lärm bestört werden. hilfreich wäre, wenn die lärmprotokolle erstellen, aus denen sich art, dauer und ausmaß der störungen ergibt. die dort aufgeführten fälle müssten die zeugen dann durch ihre aussagen untermauern. damit wäre dann der beweis angetreten und geführt.
Sanni
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Kann ich diese Mietminderung weiterbelasten?! Oder bleibe ich drauf sitzen???[/b:93071]
Susanne
Durch das Verhalten der Mieter der anderen Wohnung ist Dir Schaden entstanden. Ob dieser die Höhe der Minderung oder ggf. mehr wg. Aufwand und Ärger etc. entspricht, würde ein Gericht entscheiden.
Du musst demnach den Verursacher auf Schadenersatz verklagen.
Sanni
Danke.... Werde dann wohl am besten heute noch meinen Anwalt anrufen.
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Nix als Ärger mit der Wohnungsvermietung...[/color:9a387]