Susanne
Frage 1:
3 Monate, wobei die Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats beim Vermieter sein muss. Wer also bis zum 3. Werktag des Novembers seine Kündigung beim Vermieter hat, kann fristgerecht zum 31.01.2007 kündigen.
Frage 2:
Wenn der Teppich Eigentum des VM war, könnte er Schadenersatz verlangen. Aber: Bei Teppichboden gehen die Gerichte und Versicherungen von einer Lebensdauer von 10 Jahren aus bei mittlerer Qualität. Da beim Schadenersatz der Zeitwert berechnet wird, der demnach gegen Null tendiert, gibt es nichts.