Susanne
Das Urteil kannte ich noch nicht. Ich finde das sehr clever von Dir!!! Ich sehe das auch so: Hat der VM Dir nicht bis zum Fristende die gesetzkonforme Anlage der Kaution nachgewiesen, kannst Du die Miete einbehalten.
Ich würde das schriftlich mit Verweis auf den Urteil vor Aufrechnung anmelden, damit Dir auch keiner "ans Bein pinkeln" kann.
Vielleicht hast Du ja ausser Deinem Gefühl noch ein paar Beweise oder andere Andeutungen, aus denen klarer zu entnehmen ist, dass der Vm Dir die Kaution nicht wird zurückzahlen können...(vielleicht wurde der Strom schon mal abgestellt oder es sind andere Gläubiger bekannt?)
Zu Deinem anderen Thema hatte ich noch das hier gefunden:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Betriebskosten-Pauschale-f%FCr-vom-Vermieter-durchgef%FChrte-Reinigungsarbeiten__f38712.html
..dachte schon, das wär von Dir gewesen..*g*