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Cameron hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe meine Wohnung am 31.03.08 zum 30.06.08 gekündigt. Heute habe ich meinen Vermieter schriftlich aufgefordert mir Auskunft über die Anlage meiner Mietkaution zu geben. Dafür habe ich ihm eine Frist bis zum 25.04. gesetzt.

Falls der Vermieter mir bis zum Ablauf der Frist keine Auskunft erteilt, darf ich dann die Mietzahlung für die Monate Mai und Juni aufgrund der Tatsache, dass das Mietverhältnis gekündigt ist (siehe auch Urteil des LG Darmstadt, Az.: 6 S 282/01 vom 08.11.2001, einbehalten? (http://www.ra-kotz.de/kaution1.htm)

Hintergrund: Ich befürchte, dass der Vermieter so "klamm" ist, dass ich aus diesem Grund meine Kaution nicht wiedersehe.


Auszug aus dem Urteil:

Das bedeutet aber nicht, dass der Mieter in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an der laufenden Mietzahlung hät, wenn ihm der Vermieter eine gesetzeskonforme Geldanlage nicht nachweist. ... Er hat auch ein Zurückbehaltungsrecht für den Fall; dass er ansonsten Gefahr läuft, seine Kaution ohne Gegenleistung zu verlieren. Eine solche Gefahr besteht aber nicht in jedem Fall. Die Gefahr besteht nur dann, wenn das Mietverhältnis wegen Kündigung oder aus anderen Gründen in Kürze sein Ende findet und der Mieter seine Kaution nicht mehr durch Verbleiben in der Wohnung „abwohnen" kann. Nur in diesem Fall läuft er Gefahr 1wegen Vermögenslosigkeit seines Vermieters die Kaution zu verlieren."

Gruß

Cameron



1 Kommentar zu „Kaution - Auskunftspflicht - Miete einbehalten?”

Susanne Experte!

Das Urteil kannte ich noch nicht. Ich finde das sehr clever von Dir!!! Ich sehe das auch so: Hat der VM Dir nicht bis zum Fristende die gesetzkonforme Anlage der Kaution nachgewiesen, kannst Du die Miete einbehalten.
Ich würde das schriftlich mit Verweis auf den Urteil vor Aufrechnung anmelden, damit Dir auch keiner "ans Bein pinkeln" kann.
Vielleicht hast Du ja ausser Deinem Gefühl noch ein paar Beweise oder andere Andeutungen, aus denen klarer zu entnehmen ist, dass der Vm Dir die Kaution nicht wird zurückzahlen können...(vielleicht wurde der Strom schon mal abgestellt oder es sind andere Gläubiger bekannt?)

Zu Deinem anderen Thema hatte ich noch das hier gefunden:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Betriebskosten-Pauschale-f%FCr-vom-Vermieter-durchgef%FChrte-Reinigungsarbeiten__f38712.html
..dachte schon, das wär von Dir gewesen..*g*

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