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Frauenhaus und Kündigung
Dem Trägerverein, der ein Gebäude zur Nutzung als sogenanntes Frauenhaus angemietet hat, kann nach Beendigung des Mietvertrages grundsätzlich vom Gericht eine Räumungsfrist unter Berücksichtigung der Interessen der Hausbewohner bewilligt werden. (LG Lübeck, Az. 6 S 24/92, aus: WM 11/96, S. 717)