Ghostraider
Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht.
Das Treppenhaus ist ein Fluchtweg und muss frei sein.
Der Vermieter ist also im Recht und hat auch eine weitere Möglichkeit der Unterbringung angeboten.
Wenn der Keller voller Müll ist und Sie dies dem Vermieter mal sagen, (wenn er es nicht schon selbst gesehen hat) wird er wohl irgend wann mal sagen das der Verursacher diesen Müll beseitigen soll.
Den Zugang zum Schuppen kann man mit wenig Aufwand auch frei bekommen damit man mit den Rädern da rein kann.
Gruß
ghost