Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
blubb_da hat diese Frage gestellt
Hallo,

folgendes Problem: Wir sind Mieter einer Wohnung und haben zwei Fahrräder, die wir bisher (d.h. seit reichlich zwei Jahren) im Treppenhaus an das Treppengeländer angeschlossen haben. Das war nie ein Problem. Seit einigen Monaten haben wir einen neuen Vermieter und auch ein paar mehr Mitmieter im Haus. Der neue Vermieter forderte uns auf, die Fahrräder woanders unterzubringen. Er bot uns einen Raum in einem Schuppen an, allerdings parken vor dessen Tür meist Autos mit einem sehr geringen Abstand, sodass das Unterstellen der Fahrräder evtl. unmöglich ist.

Können wir vom Vermieter eine vernünftige Unterstellmöglichkeit verlangen? Im Keller ist leider alles dreckig und teilweise voller Müll. Gibt es da eine Art Gewohnheitsrecht auf Grund der Jahre, in denen es problemlos ging?

Ich freue mich auf hilfreiche Antworten.
Stichwörter: Fahrrad Abstellplatz

1 Kommentar zu „Fahrradunterbringung im Treppenhaus?”

Ghostraider Experte!

Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht.
Das Treppenhaus ist ein Fluchtweg und muss frei sein.
Der Vermieter ist also im Recht und hat auch eine weitere Möglichkeit der Unterbringung angeboten.

Wenn der Keller voller Müll ist und Sie dies dem Vermieter mal sagen, (wenn er es nicht schon selbst gesehen hat) wird er wohl irgend wann mal sagen das der Verursacher diesen Müll beseitigen soll.

Den Zugang zum Schuppen kann man mit wenig Aufwand auch frei bekommen damit man mit den Rädern da rein kann.

Gruß
ghost

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.