Gast
hallo,
normalerweise darf der Vermieter erst bei Auszug auf neue Türen, bzw. Schadensersatz bestehen. Sind die Schäden massiv, und der Mieter ist ja verpflichtet die Einrichtung im vertragsgemäßen Zustand auch über die Wohndauer hinweg zu halten, so könnte man Pech haben. Sie haben sich die Wohnung doch auch sicher vorher angesehen und bemerkt, dass durch die Türen keine großen Möbelstücke passen. Bei Einzug hängt man gewöhnlich die Türen auch aus um sie nicht zu beschädigen.
Je nach Ausmaß des Schadens würde ich mir überlegen ob Sie nicht doch den Forderungen des Vermieters beigeben um keinen größeren Krach zu provozieren.
Sind lediglich kaum sichtbare Kratzer vorhanden, wäre es etwas anderes.
Viele Grüße
svar