edy 20.01.2010 10:25
Hallo lufuki,
Zu 1:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_fenster.htm
Zu 2:
Man muss hier den Mietspiegel und die
Vergleichsmiete berücksichtigen.
lg
edy
lufuki 21.01.2010 09:41
Hallo Edi,
danke für Deine Antwort. Die Liste mit den Prozentangaben ist hilfreich!
Zu 2: der Vermieter beruft sich auf den aktuellen Mietspiegel. Dort ist wie gesagt Verkehrslärm nur noch bis zum 1. Stock ansetzbar. Möglich wäre wie geschildert, dies über den freien Spannenanteil trotzdem abzuschlagen. Die Frage ist, ob dies möglich ist?