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lufuki hat diese Frage gestellt
Wie hoch kann man denn maximal die Miete mindern wenn man superundichte Fenster hat, die teilweise auch nicht richtig schließen (Doppelfenster). Es ist ein Altbau, und vor drei Jahren wurden zur Hofseite hin die äußeren Flügel ausgetauscht und zur Straßenseite hin nur "instandgesetzt". Hat nichts gebracht. Im Winter ist im Zwischenraum die Scheibe von oben bis unten zugefroren; wenns nicth ganz so kalt ist, von oben bis unten Kondenswasser.
Ich habe gehört ca 15% wäre da drin, ein Anwalt meinte 5 bis max 10%.

Zweite Frage: wenn starker Verkehrslärm nicht im Mietspiegel berücksichtigt wird, da dieser nur noch bis zum 1. Stock angesetzt werden kann, kann man diesen dann beim freien Spannenanteil als Abschlag geltend machen, da ja die Whg "erheblich" von normal abweicht (stark befahrene Hauptverkehrsstraße mit noch direkt vor der Tür einer Ampel)?

2 Kommentare zu „Mietminderung und andere Frage”

edy Experte! 20.01.2010 10:25

Hallo lufuki,
Zu 1:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_fenster.htm
Zu 2:
Man muss hier den Mietspiegel und die
Vergleichsmiete berücksichtigen.

lg
edy

lufuki 21.01.2010 09:41

Hallo Edi,
danke für Deine Antwort. Die Liste mit den Prozentangaben ist hilfreich!

Zu 2: der Vermieter beruft sich auf den aktuellen Mietspiegel. Dort ist wie gesagt Verkehrslärm nur noch bis zum 1. Stock ansetzbar. Möglich wäre wie geschildert, dies über den freien Spannenanteil trotzdem abzuschlagen. Die Frage ist, ob dies möglich ist?

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