Ghostraider
Wenn der Mietvertrag ab den 01.01.2008 abgeschlossen ist brauch die Wohnung auch erst zu diesem Zeitpunkt frei sein und übergeben werden.
Alle Absprachen über vorgezogenen Einzug sind irrelevant und es besteht kein Recht auf Erfüllung.
Sollte am 01.01. der Einzug nicht möglich sein muss der Vermieter für die anfallenden Unkosten, Hotelaufenthalt und Einlagern der Möbel die Kosten tragen.
Eine Kündigung wegen dieser Angelegenheit ist zwar möglich, aber die Kündigungsfrist von drei Monaten muss eingehalten werden.
Also die Freunde nochmals zum 01.01 oder 02.01. bestellen und wenn die Wohnung nicht bezogen werden kann den Vermieter fragen bei welcher Spedition die Möbel gelagert werden können und in welches Hotel gezogen werden kann.
Im selben Atemzug kann die Kündigung überreicht werden, damit diese noch bis zum dritten Werktag beim Vermieter ist und zum 31.03 08 wirksam wird.
Gruß
ghost
Dionysos
Hallo Roman,
wie Ghost schon richtig geschrieben hat, besteht kein Anspruch auf Einzug vor Vertragsbeginn.
In diesem speziellen Fall ist der Vermieter sogar nur verpflichtet, Ihrer Bekannten am 02.01. die Wohnung zu übergeben (der 01.01. ist ein Feiertag).
Sollte der Vermieter Ihrer Bekannten allerdings am 02.01. nicht die Wohnung zur Verfügung stellen, kann Ihre Bekannte fristlos wegen Nichtgewährung des Gebrauchs der Mietsache kündigen (§543 (2) Nr. 1 BGB).
LG
Dionysos
Heute ist die "Gute, alte Zeit" von morgen.