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namor hat diese Frage gestellt
hallo,
meine Freundin hat ca. am 15.12.07 einen Mietvertrag unterschrieben(zum 1.1.0 8)
Dabei wurde mündlich vereinbart das die Übergabe bereits nach denWeihnachtstagen am 27.12. erfolgt. Bereits wenige Tage später rief der Vermieter an und sagte das is nicht sicher ist das die Wohnung zum 1.1. frei wird da es probleme mit dem Noch-Mieter gibt. Dazu machte er in den folgenden Tagen mehrere wiedersprüchliche Angaben.(einmal wg. plötzlicher trennung von Frau, dann war er auf einmal im Krankenhaus....etc...)Die Schlüsselübergabe wurde immer wieder mit falschen und wiedersprüchlichen Ausreden verzögert.
Meine Freundin musste immer wieder bis heute den Umzug bei ihren Helfer absagen, das Zeug aus der alten (30 kmentf.)Wohnung muss aber raus. Heute musste sie vom Vermieter erfahren das die Sachen des Vormieters nicht raus sind und nur in ein Nebenraum geräumt werden. Ein übergabe -Termin wurde wieder um ein paar Stunden verschoben ohne das vorher anzukündigen. Nun hat sie die Schnauze voll und will die Wohnung nicht mehr da das vertrauen zum Vermieter nach all diesen Vorkomnissen zerstört ist.
Weis jemand ob der Mietvertrag aus diesen Gründen Storniert werden kann?
Sie ist nachweislich (Zeugen) mehrmals belogen worden und die Unterschrift kam nur durch die mündlichen Zusagen des Vermieters zustande.
Eine schriftlich Stornierung ist auch nicht möglich da auf dem Mietvertrag keine Adresse des Vermieters angegeben ist.!
Bereits vor den Feiertagen hat meine Freundin das Angebot gemacht die Wohnung nicht zu nehmen so das der Vermieter in ruhe die Schwierigkeiten mit dem Noch-Mieter beseitigen kann . Dies lehnte er ab und versprach das es schon klappen werde...........

Vielen Dank schonmal und gruss aus München, Roman D.

2 Kommentare zu „Falsche Versprechungen”

Ghostraider Experte!

Wenn der Mietvertrag ab den 01.01.2008 abgeschlossen ist brauch die Wohnung auch erst zu diesem Zeitpunkt frei sein und übergeben werden.
Alle Absprachen über vorgezogenen Einzug sind irrelevant und es besteht kein Recht auf Erfüllung.

Sollte am 01.01. der Einzug nicht möglich sein muss der Vermieter für die anfallenden Unkosten, Hotelaufenthalt und Einlagern der Möbel die Kosten tragen.

Eine Kündigung wegen dieser Angelegenheit ist zwar möglich, aber die Kündigungsfrist von drei Monaten muss eingehalten werden.

Also die Freunde nochmals zum 01.01 oder 02.01. bestellen und wenn die Wohnung nicht bezogen werden kann den Vermieter fragen bei welcher Spedition die Möbel gelagert werden können und in welches Hotel gezogen werden kann.
Im selben Atemzug kann die Kündigung überreicht werden, damit diese noch bis zum dritten Werktag beim Vermieter ist und zum 31.03 08 wirksam wird.

Gruß
ghost

Dionysos Profi

Hallo Roman,

wie Ghost schon richtig geschrieben hat, besteht kein Anspruch auf Einzug vor Vertragsbeginn.

In diesem speziellen Fall ist der Vermieter sogar nur verpflichtet, Ihrer Bekannten am 02.01. die Wohnung zu übergeben (der 01.01. ist ein Feiertag).

Sollte der Vermieter Ihrer Bekannten allerdings am 02.01. nicht die Wohnung zur Verfügung stellen, kann Ihre Bekannte fristlos wegen Nichtgewährung des Gebrauchs der Mietsache kündigen (§543 (2) Nr. 1 BGB).

LG

Dionysos

Heute ist die "Gute, alte Zeit" von morgen.

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