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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Bin neu hier, und habe gleich ein Problem.
Ich habe im August 2004 ein einzimmer Appartment bezogen, im Januar 05 habe ich in diesem überall Schimmel entdeckt vorwiegend in den Ecken, habe den Vermieter gleich telefonisch informiert, leider hat sich dann eine ganze weile nichts getan. Erst auf mehrmaliges erinnern hat mir der Vermieter angeboten eine andere Wohnung im gleichen Haus zu beziehen ( Warmmiete in der alten Wohnung 230 € in der neuen 260€ + 60 NK), wollte mir aber dennoch die ganze Zeit mündlich die Schuld für den Schimmel in die Schuhe schieben. In die neue Wohnung habe ich während diese noch vom Vermieter Renoviert wurde (neuer Laminat) ein Holz-Podest eingebaut. Nachdem ich dann im Mai dort einziehen konnte dachte ich das der Ärger jetzt vorbei ist. Doch die Wände waren schlampig gestrichen und der Laminat ging ausseinander da er auf dem altenTeppich verlegt war, welcher teilweise jedoch vorher entfernt war. Ich habe den Vermieter Schriftlich auf den Misstand mit dem Laminat hingewiesen (mit androhung auf Mietkürzung) Ich bekam lediglich ein schreiben das der Vermieter eine Mietkürzung nicht akzeptiert, wenn mir der jetztige Zustand nicht passe dann könnte der Vermieter anbieten den Laminat von einer Fachfirma neu verlegen zu lassen, allerdings dann gegen höhere Miete. ansonsten solle ich mir doch einfach eine neue Wohnung suchen....
Das hab ich dann auch gemacht, und ende November für Ende Februar gekündigt. Habe dem Vermieter angeboten das Podest gegenn Zahlung der Materialkosten drinzulassen, es kam leider keine Antwort, also habe ich es rausgenommen. Unter dem Podest war aber kein Laminat verlegt, und den Teppich den der Vermieter auf das Podest gelegt hatte habe ich ihm aufgerollt ins WOhnzimmer gelegt. Ich habe geputzt und die Dübellöcer mit Maler Acryl zugemacht. Nur habe ich nicht gestrichen, da ich ja erst 9 Monate zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung gewohnt hatte, die Farbe war auch nicht groß abgenutzt. Im Mietvertrag steht etwas von Fristen wann z.b. Gestrichen werden muss ( alle drei Jahre).. wenn diese bei ende des Mietverhältnisses noch nicht erreicht sind kann der vermieter diese nur gegen Kosteteill vom Mieter getragen werden.... (Zweckform Einheitsmietvertrag halt
Die wohnung wurde vom vermieter abgenommen, ein Protokoll habe ich, aber leider nicht unterschrieben, er hat überhaupt nichts.... es kam lediglich die aussage "Gestrichen haben sie nicht ?"
Nun behält der Vermieter die Kaution von 370€ ein. Ich habe diese bereits schriftlich angemaht, und ihm eine Nachfrist gesetzt. Leider habe ich noch nichts bekommen, habe ihm per einwurfeinschreiben eine Zweite aufforderung geschickt, und Ihm mitgeteilt das er im Verzug ist und nun verzugszinsen anfallen.... Weiter habe ich Ihm eine Nachfrist bis heute (20.06) gegeben um die Kaution zurück zu Zahlen... Habe Ihm auch angedroht sollte bis dahin nichts da sein geht die Sache zum Anwalt, und das ich mit einer Verrechnung mit der Nebenkosten Abrechnung nicht einverstanden bin.
Nun meine Frage: (ENDLICH) Kann er einfach so meine Kaution einbehalten ? oder muss er mich darüber in kenntniss setzen. Kann er wegen dem "Nicht streichen" überhaupt Kaution einbehalten ? und wie wäre der Korrekte ablauf ? Im Mietvertrag steht nichts von Nebenkosten, kann ich diese dann zurückfordern ?
Lohnt es sich überhaupt bei einem Rechtsschutz mit 150€ SB zum Anwalt zu gehen ?

Wäre toll wenn ihr mir bei meinem Problem helfen könntet

Vielen Dank, Gruß
Daniel
Stichwörter: behält + kaution + mieter

1 Kommentar zu „Mieter behält Kaution ein”

Susanne Experte!

Mit dem Ra bist Du auf der sicheren Seite- Du kannst ihm aber mitteilen, dass er die Kosten Ra auch zu tragen hat, aber vorerst gilt folgendes:

Der VM kann sich mit der Kautionsabrechnung bis zu 6 Monate nach Mietende Zeit lassen, das wäre in Deinem Fall wohl bis zum 1. September spätestens.
Danach darf er noch einen angemessenen Teil für eine zu erwartende Nachzahlung aus der NK-Abrechnung einbehalten. Für Deine Mietzeit zahlst Du 2/12 des järhlichen Anteils Deiner Wohnung. Diese NK-Abrechnung muss der VM bis 31.12.2007 zustellen, vorausgesetzt der Abrechnungszeitraum entspricht dem Kalenderjahr (das kannst Du aus der letzten Abrechnung ersehen).

Ansonsten: Offensichtlich wurde das Podest in Absprache mit dem VM eingebaut, ohne weitere Vereinbarung ist dies nicht nur Dein Eigentum, der VM hätte auch Anspruch auf den Rückbau gehabt.
Ohne Übergabeprotokoll kann der VM noch 6 Monate nach Mietende Schäden aus dem Mietverhältnis geltend machen. Bei einer Kautionsabrechnung muss der VM sein Recht auf die einbehaltene Summe auch durch Belege nachweisen.

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