Rano
Das wirst Du wohl alleine berappen müssen...
... der Vermieter hat Recht mit seiner Aussage.
Berni911
Hallo,
ich habe auch mal in einer WG gewohnt während des Studiums. Bei uns war es so, dass wir alle drei in dem Mietrvertrag als WG eingetragen waren. Als dann einer mit seiner Freundin zusammenzog und wir einen neuen Mitbewohner bekamen, reichte eine Meldung an den Verwalter.
Wenn es bei euch auch so ist, dann besteht doch der Anspruch an beide mietpartein. Also müsstest du auch nur ab Auszug des Mitbewohners alles selber tragen.
Was mich mal wieder etwas wundert, dass du im Sommer 2006 die Abrechnung bekommen hast ! Wir haben zur Zeit Ostern 2007 <!-- s --><!-- s --> Also scheint das Thema garnicht SOOOOOOO wichtig! <!-- s --><!-- s -->
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
Susanne
Grundsätzlich haften alle Parteien des MV gesamtschuldnerisch.
Berni911
Danke, wieder mal was gelernt!