Susanne
Die Rechtslage ist, dass das Betreten Deiner Wohnung ohne Deine Zustimmung Hausfriedensbruch ist.
Du darfst durchaus ohne die Zustimmung Deines Vermieters das Schloss auswechseln, das ist vielleicht besser, als den Wohnungsschlüssel einzufordern.
Chaosqueenie
Dankeschön erstmal für die Antwort!
Und noch eine Frage - wenn mich die Mutter des Vermieters irgendwann mal auf der Arbeit anruft und mich bittet, in die Wohnung zu dürfen, weil die Sicherung wieder draussen ist, darf ich ihr das verbieten?
Und was, wenn ich dann feststelle, dass sie ohne meine Zustimmung drinne war?
Ghostraider
Ich würde den Vermieter, also den Sohn schriftlich bitten den Stromzähler und die Sicherungen für die andere Wohnung aus Ihrer Wohnung umzulegen, da Sie nicht mehr gewillt sind es zuzulassen das seine Eltern Ihre Mieträume wegen einer rausgesprungenen Sicherung betreten.
Laut Gesetz sind Sie nicht verpflichtet das betreten zu erlauben.
Ob dies nun als Hausfriedensbruch gewertet werden kann, da ja auf einer Art ein Notfall vorliegt (Tiefkühltruhe, oder Kühlschrank taut ab) kann ich nicht sagen.
Hier würde ich auch den Weg zum Anwalt für Mietrecht anraten damit alles genau abgeklärt werden kann.
Gruß
ghost